Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil)
Stellungnahme des Magistrats
Die Ortstafel (Verkehrszeichen (VZ) 310 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) befindet sich kurz nach bzw. vor Ecke Brüningstraße. Es handelt sich nicht um den südlichen Teil der Leunastraße - wie vom Ortsbeirat angenommen - um eine inner-, sondern um eine außerorts gelegene Straße. An dieser ist Tempo 50 durch Zeichen VZ 274-50 StVO angeordnet. Unfallauffälligkeiten liegen hier nicht vor. Zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer:innen verläuft in beide Fahrtrichtungen jeweils ein baulich getrennter, benutzungspflichtiger Geh-/ Radweg, der nach § 2 Absatz 4 StVO zumindest außerorts von Mofas und E-Bikes benutzt werden darf. Die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen wird auf Grundnetzstraßen, wie hier im Abschnitt zwischen Leunabrücke und B 40, grundsätzlich von der Landespolizei durchgeführt. Diese wurde in Kenntnis gesetzt. Die Landespolizei hat die Anregung zum Anlass genommen, Geschwindigkeitskontrollen an der genannten Örtlichkeit durchzuführen. Diese werden, sofern Übertretungsquoten festgestellt werden, auch weitergeführt. Eine fest installierte Anlage hat lediglich in einem sehr kurzen Bereich auf das Geschwindigkeitsverhalten Einfluss. Diese werden in erster Linie zur Bekämpfung von Unfallschwerpunkten an Kreuzungen eingesetzt. Sie sind ungeeignet, um auf eine längere Strecke zur Regeleinhaltung zu motivieren.