Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radschutzstreifen Fahrgasse dauerhaft frei halten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der in der nördlichen Fahrgasse liegende Radfahrstreifen wird durch Flexipoller geschützt. In der südlichen Fahrgasse ist dies aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert den genannten Bereich während der Dienstzeiten (Mo - Fr 07:00 Uhr - 22:00 Uhr und Sa 10:00 Uhr - 18:00 Uhr) regelmäßig. Außerhalb der Dienstzeiten übernimmt die Landespolizei die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten.