Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindern
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Bereits bei einem Ortstermin im vergangenen Jahr wurde erörtert, dass Stahlabweiser und andere bauliche Maßnahmen in diesem Abschnitt nicht infrage kommen. Bordsteinaufsätze könnten in diesem Abschnitt vom Fußverkehr beim Kreuzen der Straße leicht übersehen werden. Aufgrund des schmalen Querschnitts und der Hindernisse wie Beleuchtungs- und Ampelmasten sind zusätzliche bauliche Maßnahmen nicht möglich. So würden Hindernisse geschaffen, die den Querschnitt einengen. Auch eine Beschilderung im Sinne der Anregung, etwa mit einem absoluten Halteverbot (Verkehrszeichen 283), ist nicht realisierbar: Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen (§§ 39 bis 43 den Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung).