Aufnahmen in die Vorschlagsliste für Straßenbenennungen
Stellungnahme des Magistrats
Die Aufnahme einer Person in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen (Vorschlagsliste) ist nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt am Main möglich, wenn die Person einen Bezug zur Stadt Frankfurt am Main hat und sie keine Werte vertritt, die dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland oder der Verfassung des Landes Hessen zuwiderlaufen oder dem Ansehen der Stadt Frankfurt am Main schaden. Die Eignung einer Person für eine Benennung ist bei Bedarf durch das Institut für Stadtgeschichte zu bewerten. Ferner ist zu beachten, dass jeder Straßenname in Frankfurt am Main nur einmal vorkommen darf. Wiederholungen von Namensbestandteilen sind nur zulässig, wenn die Straßen in unmittelbarer Nachbarschaft liegen und unterschiedliche Bezeichnungen haben (z.B. Beethovenstraße/ Beethovenplatz). Laut Auskunft des Instituts für Stadtgeschichte bestehen somit keine Bedenken gegen eine Benennung nach Dr. Helga Einsele, Rudolf Horn, Alfred Marchand und Lilli Pölt. Die Namen wurden daher in die Vorschlagsliste aufgenommen. Einer Aufnahme von Heinrich Hoffmann (* 1915, † 2001) kann jedoch nicht entsprochen werden, da dem gleichnamigen Psychiater, Buchautor und Verfasser des Kinderbuches "Struwwelpeter", Dr. Heinrich Hoffmann (* 1809, † 1894) bereits die Heinrich-Hoffmann-Straße in Frankfurt-Niederrad gewidmet ist. Der Magistrat empfiehlt dem Ortsbeirat 10 aus diesem Grunde eine andere Form des Ge-denkens für den früheren Vorsitzenden des VdK und des Bürgervereins Frankfurter Berg, Heinrich Hoffmann, zu finden. Des Weiteren teilt der Magistrat mit, dass mit der Aufnahme einer Person in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen keine Implikation einer Empfehlung für einen bestimmten Stadtteil verbunden ist. Die Entscheidung, welche Straße in welchem Stadtteil nach einer bestimmten Person benannt werden soll, obliegt der Entscheidungsbefugnis des jeweils zuständigen Ortsbeirats.