Fußgängerüberweg Wächtersbacher Straße/Kaufland
Stellungnahme des Magistrats
Im Dreijahreszeitraum 2016 bis 2018 wurde an der in Rede stehenden Örtlichkeit kein Verkehrsunfall mit Beteiligung von zu Fuß Gehenden polizeilich aufgenommen. Die Anlage des Fußgängerüberwegs ist nicht zu beanstanden, für bauliche Veränderungen wird kein Anlass gesehen. Verbotswidriges Befahren und Beparken des baulich nicht dafür vorgesehenen, gleichwohl überbreiten und wenig benutzen Gehweges kann durch Abpollerung im Rahmen der üblichen Bauunterhaltung verhindert werden. Bezüglich der Entsiegelung und dem Umbau von angelegtem Straßenbegleitgrün, ist eine abgestimmte Planung erforderlich. Erst dann kann ermittelt werden, ob zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich sind.