Mehr Sauberkeit und bessere Erreichbarkeit für den Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz
Stellungnahme des Magistrats
Zu Punkt 1 Die Stadt Frankfurt am Main hat für zwei Baumaßnahmen in diesem Bereich die Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen genehmigt. Die Baustelleneinrichtung an der Hasengasse, wo seit 2023 Abbrucharbeiten stattfinden, wurde bereits teilweise zurückgebaut. Allerdings sind diese Arbeiten auf dem Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach Überprüfung vor Ort wurde entschieden, dass der Durchgang an der Hasengasse bis zur Gewährleistung eines problemlosen Fußgängerdurchgangs gesperrt bleibt. In der zweiten Baustelleneinrichtungsfläche zwischen Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz und Zeil 77 ist ein Baukran aufgestellt, dessen Nutzung zunächst bis zum 21. Oktober 2025 genehmigt wurde. Die Baumaßnahme befindet sich bereits in der Endphase, sodass in naher Zukunft mit entsprechenden Verbesserungen zu rechnen ist. Der jeweilige Zugang zu sämtlichen Liegenschaften wird bei allen Baumaßnahmen stets gewährleistet und ist eine Grundvoraussetzung im Genehmigungsverfahren. Alle Absperrungen und Einzäunungen sind erforderlich und dienen der notwendigen Verkehrssicherheit. Zu Punkt 2 Der Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz wird entsprechend der Satzung über die Straßenreinigung bereits täglich durch unseren Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) gereinigt. Gemäß der festgelegten Reinigungsklasse VI sind zunächst fünf Reinigungen in der Woche und zwei Reinigungen am Wochenende vorgesehen. Da diese gebührenfinanzierten Reinigungen - wie auch in einigen Bereichen der Innenstadt - nicht ausreichen, erfolgen hier zusätzliche Reinigungen und Papierkorbleerungen innerhalb einer Früh- und Spätschicht. Zusätzlich fährt das Cleanffm-Express-Team den Platz täglich an und nimmt entsprechende Ablagerungen regelmäßig auf. Zu Punkt 3 Aufgrund der bestehenden Baustelle können nicht alle Mülltonnen in dem Bereich wie üblich geleert werden. Für den Fall, dass das Müllfahrzeug einen bestimmten Bereich nicht anfahren kann, sieht die Frankfurter Abfallsatzung vor, dass die Behälter durch die Anschlusspflichtigen rechtzeitig an der nächsten für die Sammelfahrzeuge befahrbaren Stelle bereitgestellt und nach der Leerung unverzüglich auf das angeschlossene Grundstück zurückzubringen sind. Die auf den Fotos zu der Anfrage gezeigten Tonnen mit blauen Deckeln sind allerdings Tonnen für Gewerbeabfälle, die nicht der Abfallsatzung unterliegen. Regelungen zur Leerung und zur Bereitstellung der Tonnen müssen zwischen den Nutzer:innen und dem beauftragten Entsorgungsunternehmen getroffen werden. Die FES teilte auf Anfragen mit, dass darauf geachtet wird, Beistellungen zu den Tonnen im Bereich des Carl-Theodor-Reiffenstein-Platzes kurzfristig mitzunehmen, solange die Baustelle die dortige Situation bedingt. Die Stadtpolizei wurde gebeten, die Verantwortlichen vor Ort zu kontaktieren und zu einer satzungskonformen Bereitstellung zu bewegen. Generell dürfen Abfallbehälter (auch Gewerbetonnen) gemäß § 4 Absatz 2 Nr.8 der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren ohne Erlaubnis maximal 24 Stunden auf öffentlichen Flächen bereitgestellt werden. Bei Verstößen kann das Amt für Straßenbau und Erschließung entsprechende Maßnahmen gegen d. jeweiligen Liegenschaftseigentümer:in einleiten.