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Öffentliche Parkanlage .Schlosshecke.

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2011, ST 1216

Betreff: Öffentliche Parkanlage "Schlosshecke" Die Grundstücke zwischen den Straßen "Auf der Schlosshecke" und "Am Wiesenrain" sind laut Bebauungsplan NW 62c Nr.1 zurzeit planungsrechtlich als Kleingartenfläche gesichert. Die vorgeschlagenen Flächen sind nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt. Sie müssten erst erworben werden, um eine Umwandlung in eine öffentliche Grünfläche zu ermöglichen. Parallel ist eine Änderung des Bebauungsplans herbeizuführen. Ein aktueller Bedarf zur Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche an dieser Stelle wird seitens des Fachamtes nicht gesehen. Es ist auch zu beachten, dass an öffentlichen Grünflächen höhere Anforderungen hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht gestellt werden als an private Gärten. Gerne ist das Fachamt zu einem informativen Gesprächsaustausch mit der Aktionsgemeinschaft "Erhaltung des Gartenlandes auf der Schlosshecke" bereit.

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