Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2019, ST 1215 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachungen in der
Tempo-30-Zone Die Deuil-La-Barre-Straße befindet
sich im Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Im Bereich westlich der U-Bahn-Haltestelle bis zur
Albert-Schweitzer-Straße wurden im Jahr 2018 zehn Geschwindigkeitskontrollen zu
verschiedenen Tageszeiten durchgeführt. Von insgesamt 4557 erfassten Fahrzeugen
überschritten 636 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im
sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer
Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 14,0 %. Im Bereich östlich der U-Bahn-Haltestelle kann
weniger oft kontrolliert werden, weil kein Stellplatz zur Verfügung steht. Im
Jahr 2018 waren im genannten Abschnitt gar keine Geschwindigkeitskontrollen
möglich. Zwei
Geschwindigkeitskontrollen wurden im Bereich der Hausnummern 59 / 61
durchgeführt. Von insgesamt 282 gemessenen Fahrzeugen überschritten 15
Fahrzeuge die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier
ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren
Bereich von 5,3 %. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.03.2019, OM 4355