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Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1215 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachungen in der Tempo-30-Zone Die Deuil-La-Barre-Straße befindet sich im Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Im Bereich westlich der U-Bahn-Haltestelle bis zur Albert-Schweitzer-Straße wurden im Jahr 2018 zehn Geschwindigkeitskontrollen zu verschiedenen Tageszeiten durchgeführt. Von insgesamt 4557 erfassten Fahrzeugen überschritten 636 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 14,0 %. Im Bereich östlich der U-Bahn-Haltestelle kann weniger oft kontrolliert werden, weil kein Stellplatz zur Verfügung steht. Im Jahr 2018 waren im genannten Abschnitt gar keine Geschwindigkeitskontrollen möglich. Zwei Geschwindigkeitskontrollen wurden im Bereich der Hausnummern 59 / 61 durchgeführt. Von insgesamt 282 gemessenen Fahrzeugen überschritten 15 Fahrzeuge die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 5,3 %. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2019, OM 4355

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