Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Aufbau auf dem Telekom-Haus in der Raimundstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1213 Betreff: Aufbau auf dem Telekom-Haus in der Raimundstraße Der Magistrat hat in den Jahren 2016 und 2017 jeweils den Austausch der Kühlaggregate und das Aufstellen von Kühlaggregaten mit Einhausung auf dem Dach des Büro- und Technikgebäudes bauaufsichtlich genehmigt. Mobilfunkanlagen waren hier nicht Gegenstand der Baugenehmigung. Mobilfunkanlagen sind nach § 55 der Hessischen Bauordnung in der Regel genehmigungsfrei und lediglich anzeigepflichtig. Für die Liegenschaft liegen dem Magistrat zwei solcher Anzeigen vor. Im Jahr 2009 wurde dem Magistrat die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkstation angezeigt und in 2011 die Errichtung eines Funkcontainers. Zur Strahlungsleistung und -richtung der Anlagen kann der Magistrat keine Angaben machen. Zuständig ist die Bundesnetzagentur. Gesundheitsgefahren von derartigen Mobilfunkanlagen können nach geltender Rechtslage jedoch regelmäßig ausgeschlossen werden, da zur Errichtung solcher Anlagen eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur erforderlich ist. Mit der Standortbescheinigung wird die gesundheitliche Unbedenklichkeit bescheinigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.04.2018, V 839

Verknüpfte Vorlagen