Aufbau auf dem Telekom-Haus in der Raimundstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST
1213
Betreff: Aufbau auf dem
Telekom-Haus in der Raimundstraße Der Magistrat hat in den Jahren
2016 und 2017 jeweils den Austausch der Kühlaggregate und das Aufstellen von
Kühlaggregaten mit Einhausung auf dem Dach des Büro- und Technikgebäudes
bauaufsichtlich genehmigt. Mobilfunkanlagen waren hier nicht Gegenstand der
Baugenehmigung. Mobilfunkanlagen sind nach § 55 der Hessischen
Bauordnung in der Regel genehmigungsfrei und lediglich anzeigepflichtig. Für
die Liegenschaft liegen dem Magistrat zwei solcher Anzeigen vor. Im Jahr 2009
wurde dem Magistrat die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkstation
angezeigt und in 2011 die Errichtung eines Funkcontainers. Zur Strahlungsleistung und -richtung der Anlagen
kann der Magistrat keine Angaben machen. Zuständig ist die Bundesnetzagentur.
Gesundheitsgefahren von derartigen Mobilfunkanlagen können nach geltender
Rechtslage jedoch regelmäßig ausgeschlossen werden, da zur Errichtung solcher
Anlagen eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur erforderlich ist. Mit
der Standortbescheinigung wird die gesundheitliche Unbedenklichkeit
bescheinigt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.04.2018, V 839