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Offenes Haus der Kulturen auf dem Campus Bockenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat befürwortet den Prozess der Umwidmung des Studierendenhauses zum Offenen Haus der Kulturen und begleitet ihn bereits seit mehreren Jahren. Die Professionalisierung der Strukturen und das Erarbeiten eines Realisierungsplans wurden 2017 und 2019 mit Anschubfinanzierungen von je 100.000 € aus dem Etat des Kulturdezernats unterstützt. Die kürzlich vorgestellte Umsetzungsstudie des Vereins OHdK e.V. skizziert ein konkretes und realistisches Szenario für die Transformation des Baus vom Studierendenhaus zum Offenen Haus der Kulturen. Der Magistrat wird dem folgend gemeinsam mit der ABG Frankfurt Holding prüfen, das Haus zu Konditionen zu übergeben, die dem späteren gemeinnützigen Zweck und der Geschichte des Baus entsprechen. Dabei sind sowohl das Kauf- als auch das Erbpachtmodell vielversprechende Optionen. Bei der Anschubfinanzierung strebt der Magistrat im Zuge einer erneuten Projektförderung an, mindestens ein Drittel der auf 3 Millionen Euro geschätzten Summe aus städtischen Mitteln zu decken. Ein großes Hindernis stellt nach wie vor der unklare Freizugszeitplan des ehemaligen Campus Bockenheim durch die Goethe-Universität dar. Eine endgültige Übereinkunft über die Umwandlung des ehemaligen Studierendenhauses kann erst mit einer verbindlichen Perspektive in diesem Punkt getroffen werden. Ein zentraler Aspekt muss bei der geplanten Umnutzung der Denkmalschutz sein. Das Studierendenhaus ist gem. §2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz als Einzelkulturdenkmal im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen erfasst. Alle geplanten Umnutzungen, Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten sind daher denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Auch hier liefert die Umsetzungsstudie eine gute Grundlage, um die Maßnahmen im Einzelnen im Dialog mit den Denkmalschutzbehörden prüfen zu können. Bereits 2019 hat das Denkmalamt mit einem Vertreter des OHdK e.V. ein erstes Gespräch über das avisierte Nutzungskonzept geführt.

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