Neues Wohnquartier im Kühhornshofweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST
1212
Betreff: Neues Wohnquartier
im Kühhornshofweg zu 1. Der in diesem Bereich rechtsverbindliche
Bebauungsplan NW 41b Nr. 1 - "Bertramswiese" aus dem Jahre 1967 setzt ein
allgemeines Wohngebiet mit zwingend zwei Vollgeschossen und einer
Grundflächenzahl von 0,4 fest. Da in Frankfurt immer mehr Wohnungen aus der
Belegungsbindung herausfallen, ist eine Wohnbebauung im Bereich des geförderten
Wohnungsbaus an diesem Standort grundsätzlich zu begrüßen. Vorbehaltlich weiterer
Überprüfungen könnten nach einer skizzenhaften Vorstudie in Anlehnung an die
umgebende Bebauung in einem viergeschossigen Winkelgebäude ca. 40 Wohnungen und
eine kleine Ladenfläche im Erdgeschoss entstehen. Dazu müsste allerdings das
Planungsrecht im Bezug auf die zulässige Geschosszahl geändert werden.
Bebauungsplankonform könnten ca. 25 Wohnungen gebaut werden. zu 2. Die betroffenen Grundstücke sind im Eigentum
der Stadt Frankfurt am Main. Die dort ansässigen Handwerksbetriebe sind
Erbbaunehmer, deren Verträge noch bis 2055 bzw. 2059 laufen. Der Vorschlag, die Betriebe auf den
Betriebshof des Hauptfriedhofes umzusiedeln, lässt sich aus
organisatorischen, rechtlichen und Platzgründen nicht realisieren. Anderweitige
Ersatzflächen in der Nähe stehen zurzeit nicht zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
15.03.2012, OA 158