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Neues Wohnquartier im Kühhornshofweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1212 Betreff: Neues Wohnquartier im Kühhornshofweg zu 1. Der in diesem Bereich rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 41b Nr. 1 - "Bertramswiese" aus dem Jahre 1967 setzt ein allgemeines Wohngebiet mit zwingend zwei Vollgeschossen und einer Grundflächenzahl von 0,4 fest. Da in Frankfurt immer mehr Wohnungen aus der Belegungsbindung herausfallen, ist eine Wohnbebauung im Bereich des geförderten Wohnungsbaus an diesem Standort grundsätzlich zu begrüßen. Vorbehaltlich weiterer Überprüfungen könnten nach einer skizzenhaften Vorstudie in Anlehnung an die umgebende Bebauung in einem viergeschossigen Winkelgebäude ca. 40 Wohnungen und eine kleine Ladenfläche im Erdgeschoss entstehen. Dazu müsste allerdings das Planungsrecht im Bezug auf die zulässige Geschosszahl geändert werden. Bebauungsplankonform könnten ca. 25 Wohnungen gebaut werden. zu 2. Die betroffenen Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Die dort ansässigen Handwerksbetriebe sind Erbbaunehmer, deren Verträge noch bis 2055 bzw. 2059 laufen. Der Vorschlag, die Betriebe auf den Betriebshof des Hauptfriedhofes umzusiedeln, lässt sich aus organisatorischen, rechtlichen und Platzgründen nicht realisieren. Anderweitige Ersatzflächen in der Nähe stehen zurzeit nicht zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.03.2012, OA 158

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