Spielstraße für Bockenheim
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.1: Der vorgeschlagene Abschnitt der Kiesstraße eignet sich nicht für die gewünschte Einrichtung einer Spielstraße. Der Fahrverkehr müsste im Rahmen der einfachen Blockumfahrung durch die Jungstraße fahren, die als verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet ist. Es erscheint wenig sinnvoll, durch die Sperrung der Kiesstraße hier das Verkehrsaufkommen zu erhöhen. Zu 1.2: Alternativ könnte sich die Sackgasse im westlichen Teil der Jordanstraße für die Einrichtung einer Spielstraße eignen. Hier gibt es per se keinen Durchgangsverkehr und eine Umfahrung ist nicht notwendig. Dieser Straßenabschnitt wird im Zwei-Richtungs-Verkehr befahren. Ein aufwändiges Abdecken von Bestandsbeschilderung würde sich hier beinahe erübrigen. Anlieferungen sowie die Zufahrt für die Anwohnerschaft und für gehbehinderte Menschen sowie Rettungs- und Einsatzfahrzeuge müssen gewährleistet bleiben. Der Magistrat weist ergänzend darauf hin, dass alle eingebrachten Gerätschaften, auch Pflanztöpfe, Sitzbänke oder ähnliche Objekte, vor Öffnung der Absperrung aus dem öffentlichen Raum entfernt werden müssen. Eine verantwortliche Person ist zu benennen. Zu 2.: Für die Laufzeit des Projektes ist es möglich, einen Parkplatz für die Aufstellung einer Containerbox umzuwidmen. Zu 4.: Eine zusätzliche Begrünung wäre im betroffenen Bereich von großem Vorteil und wünschenswert. Allerdings lässt sich aufgrund des fehlenden Platzes sowie der vorhandenen unterirdischen Leitungstrassen keine weitere dauerhafte und nachhaltige Begrünung umsetzen. Grundsätzlich lassen sich zusätzliche Begrünungen und Baumstandorte im öffentlichen Freiraum und im öffentlichen Straßenraum nur umsetzen, wenn die Ausbaustandards eingehalten werden und eine Trassenfreiheit gewährleistet ist. Im Bereich rund um die Leipziger Straße haben bereits zahlreiche Prüfungen zur Planung von zusätzlicher Begrünung stattgefunden. Leider war auch dort eine Realisierung aufgrund derselben Problematik nicht umsetzbar.