Schwanheim: Luftmessstation
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST
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Betreff: Schwanheim:
Luftmessstation Der Standort der Luftmessstation
auf den Sportanlagen an der Schwanheimer Bahnstraße ist sorgfältig mit dem
Betreiber (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - HLNUG)
und der Eigentümerin (Stadt Frankfurt am Main, Sportamt) gemeinsam ausgewählt
worden. Bei der Standortwahl haben sowohl messtechnische Ansprüche an das
Probenahmesystem sowie die Nutzungsinteressen der Sportanlagen Berücksichtigung
gefunden. Die Station ist deshalb gezielt am Rande einer Freizeitwiese
innerhalb einer lockeren Baumreihe aufgestellt worden. Die flächige Nutzung der
Wiese ist nach Ansicht des Magistrates uneingeschränkt möglich. Auch wird die
Gefahr, dass Beschädigungen durch Ballspiele auftreten können, durch die
gewählte Aufstellung als gering eingeschätzt. Die Rücksprache mit dem HLNUG
ergab zudem, dass Messstationen und deren Probenahmeeinrichtungen aufgrund der
ständigen Gefahr durch Vandalismus grundsätzlich sehr massiv ausgeführt werden.
Per Gestattungsvertrag ist die Stadt Frankfurt am Main zudem von der Haftung
von eventuellen Schäden durch Dritte ausgeschlossen. Der Magistrat sieht daher,
insbesondere vor dem Hintergrund der jahrelangen Forderung nach einer
Luftmessstation im Frankfurter Süden (Bewertung der Auswirkung des Flugverkehrs
und des Flughafens), keine Veranlassung zu einer kostenintensiven Umsetzung der
Messstation. Eine Standortveränderung würde zudem die bisherige Datenreihe
unterbrechen, sodass sich die gesamte, mindestens einjährige Messdauer der
temporären Messung verlängern würde. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.11.2017, OM 2369