Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Schwanheim: Luftmessstation

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 120 Betreff: Schwanheim: Luftmessstation Der Standort der Luftmessstation auf den Sportanlagen an der Schwanheimer Bahnstraße ist sorgfältig mit dem Betreiber (Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - HLNUG) und der Eigentümerin (Stadt Frankfurt am Main, Sportamt) gemeinsam ausgewählt worden. Bei der Standortwahl haben sowohl messtechnische Ansprüche an das Probenahmesystem sowie die Nutzungsinteressen der Sportanlagen Berücksichtigung gefunden. Die Station ist deshalb gezielt am Rande einer Freizeitwiese innerhalb einer lockeren Baumreihe aufgestellt worden. Die flächige Nutzung der Wiese ist nach Ansicht des Magistrates uneingeschränkt möglich. Auch wird die Gefahr, dass Beschädigungen durch Ballspiele auftreten können, durch die gewählte Aufstellung als gering eingeschätzt. Die Rücksprache mit dem HLNUG ergab zudem, dass Messstationen und deren Probenahmeeinrichtungen aufgrund der ständigen Gefahr durch Vandalismus grundsätzlich sehr massiv ausgeführt werden. Per Gestattungsvertrag ist die Stadt Frankfurt am Main zudem von der Haftung von eventuellen Schäden durch Dritte ausgeschlossen. Der Magistrat sieht daher, insbesondere vor dem Hintergrund der jahrelangen Forderung nach einer Luftmessstation im Frankfurter Süden (Bewertung der Auswirkung des Flugverkehrs und des Flughafens), keine Veranlassung zu einer kostenintensiven Umsetzung der Messstation. Eine Standortveränderung würde zudem die bisherige Datenreihe unterbrechen, sodass sich die gesamte, mindestens einjährige Messdauer der temporären Messung verlängern würde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2369

Verknüpfte Vorlagen