Schwanheim: Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST
120
Betreff: Schwanheim:
Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer
Straße Die seit einigen Monaten
bestehende Problematik ist dem Magistrat bekannt. Ein Haltverbot im gesamten
Straßenabschnitt zwischen der Geisenheimer Straße und dem Merziger Weg würde
das geschilderte Problem allerdings nur verlagern. Zudem entfiele auf einer
Länge von 50 Metern jegliche Parkmöglichkeit. Um die Situation zu entschärfen, wurde bereits ein
Unternehmen angeschrieben, das eine Vielzahl von Pritschenfahrzeugen und sogar
nicht zugelassene Bagger in dem betreffenden Straßenabschnitt abstellt. Die
Firmenleitung wurde über die Auswirkungen für die Verkehrsteilnehmer informiert
und aufgefordert, diese Praxis abzustellen. Zudem wurde im Einmündungsbereich Geisenheimer- /
Rheinlandstraße die Markierung des Verkehrszeichens 299
Straßenverkehrs-Ordnung, Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote, auf einer
Länge von jeweils 15 Metern angeordnet, um das ungehinderte Einbiegen auch für
den Linienbus zu ermöglichen. Der Magistrat wird die Situation weiterhin
beobachten und wenn nötig, weitere Maßnahmen ergreifen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.12.2014, OM 3690