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Schwanheim: Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 120 Betreff: Schwanheim: Haltverbot in der Rheinlandstraße zwischen Merziger Weg und Geisenheimer Straße Die seit einigen Monaten bestehende Problematik ist dem Magistrat bekannt. Ein Haltverbot im gesamten Straßenabschnitt zwischen der Geisenheimer Straße und dem Merziger Weg würde das geschilderte Problem allerdings nur verlagern. Zudem entfiele auf einer Länge von 50 Metern jegliche Parkmöglichkeit. Um die Situation zu entschärfen, wurde bereits ein Unternehmen angeschrieben, das eine Vielzahl von Pritschenfahrzeugen und sogar nicht zugelassene Bagger in dem betreffenden Straßenabschnitt abstellt. Die Firmenleitung wurde über die Auswirkungen für die Verkehrsteilnehmer informiert und aufgefordert, diese Praxis abzustellen. Zudem wurde im Einmündungsbereich Geisenheimer- / Rheinlandstraße die Markierung des Verkehrszeichens 299 Straßenverkehrs-Ordnung, Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote, auf einer Länge von jeweils 15 Metern angeordnet, um das ungehinderte Einbiegen auch für den Linienbus zu ermöglichen. Der Magistrat wird die Situation weiterhin beobachten und wenn nötig, weitere Maßnahmen ergreifen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3690

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