Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 120
Betreff: Querungshilfe in der Liederbacher Straße in Höhe Idarwaldstraße Wie der Magistrat bereits in seiner Stellungnahme ST 1035/13 zur Anfrage V 702/13 des Ortsbeirats ausgeführt hat, stehen die finanziellen Mittel zur Einrichtung eines zwingend zu beleuchtenden Fußgängerüberwegs im gegenwärtigen Haushalt nicht zur Verfügung. Im Hinblick auf neu entstehende Wegeverbindung im benannten Bereich wird der Magistrat jedoch prüfen, ob die sodann entstehenden verkehrlichen Belastungen durch Fahrzeuge und querende Fußgänger die Anlage des gewünschten Fußgängerüberwegs notwendig macht und dies gegebenenfalls bei seinen finanziellen Planungen entsprechend berücksichtigen.