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Eckenheimer Landstraße im Bereich Karl-von-Drais-Straße und Hügelstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1205 Betreff: Eckenheimer Landstraße im Bereich Karl-von-Drais-Straße und Hügelstraße Zu 1.: Im Bereich der Eckenheimer Landstraße in Höhe der Hausnummer 457 wurde eine Testmessung durchgeführt. Keines der 76 erfassten Fahrzeuge hat die Geschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich überschritten. Daher wird von weiteren Kontrollen abgesehen, da dies zu Lasten der Kontrollintensität stärker gefährdeter Straßen gehen würde. Zu 2.: Eine Unübersichtlichkeit der Fußgängerüberwege an genannter Stelle kann auch nach einer Überprüfung vor Ort nicht erkannt werden, da die Sicht auf die Beschilderung sowie auf die Straßenführung nicht behindert wird. Durch die Einbahnstraßenregelung in der Karl-von-Drais-Straße, welche eine Einfahrt aus der Eckenheimer Landstraße verhindert, kommt es an der dortigen Kreuzung nicht zu Begegnungsverkehr. Der Fußgängerüberweg in der Eckenheimer Landstraße ist für Verkehrsteilnehmende, welche aus der Karl-von-Drais-Straße kommen, gut einsehbar. Zudem handelt es sich hier um eine Tempo-30-Zone und es gilt rechts vor links, wodurch die Verkehrsteilnehmenden Ihre Geschwindigkeiten anpassen sollten. Aus diesen Gründen wird der Anregung nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4372

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