Eckenheimer Landstraße im Bereich Karl-von-Drais-Straße und Hügelstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2019, ST 1205 Betreff: Eckenheimer Landstraße im Bereich
Karl-von-Drais-Straße und Hügelstraße Zu 1.: Im
Bereich der Eckenheimer Landstraße in Höhe der Hausnummer 457 wurde eine
Testmessung durchgeführt. Keines der 76 erfassten Fahrzeuge hat die
Geschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich überschritten. Daher wird von
weiteren Kontrollen abgesehen, da dies zu Lasten der Kontrollintensität stärker
gefährdeter Straßen gehen würde. Zu
2.: Eine Unübersichtlichkeit der Fußgängerüberwege an
genannter Stelle kann auch nach einer Überprüfung vor Ort nicht erkannt werden, da die Sicht
auf die Beschilderung sowie auf die Straßenführung nicht behindert wird. Durch
die Einbahnstraßenregelung in der Karl-von-Drais-Straße, welche eine Einfahrt
aus der Eckenheimer Landstraße verhindert, kommt es an der dortigen Kreuzung
nicht zu Begegnungsverkehr. Der
Fußgängerüberweg in der Eckenheimer Landstraße ist für Verkehrsteilnehmende,
welche aus der Karl-von-Drais-Straße kommen, gut einsehbar. Zudem handelt es sich hier um eine Tempo-30-Zone und
es gilt rechts vor links, wodurch die Verkehrsteilnehmenden Ihre
Geschwindigkeiten anpassen sollten. Aus
diesen Gründen wird der Anregung nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.03.2019, OM 4372