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Bauvorhaben Leerbachstraße 58

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1200 Betreff: Bauvorhaben Leerbachstraße 58 Zu Ziffer 1.: Das Objekt Leerbachstraße 58 steht nicht unter Denkmalschutz. Es liegt jedoch in der unmittelbaren Umgebung des Kulturdenkmals Emil-Claar-Straße 12. Zu Ziffer 2.: Für die Liegenschaft wurde am 11.04.2018 eine Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Balkonanlagen an dem Mehrfamilienwohnhaus erteilt. In diesem Zusammenhang hat der Magistrat im Rahmen des Umgebungsschutzes gem. § 18 Abs. 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Anbau von Balkonen erteilt, nachdem die Bauvorlagen denkmalverträglich abgeändert wurden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.04.2018, V 820

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