Bauvorhaben Leerbachstraße 58
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST
1200
Betreff: Bauvorhaben
Leerbachstraße 58 Zu Ziffer 1.: Das Objekt Leerbachstraße 58 steht
nicht unter Denkmalschutz. Es liegt jedoch in der unmittelbaren Umgebung des
Kulturdenkmals Emil-Claar-Straße 12. Zu Ziffer 2.: Für die Liegenschaft wurde am 11.04.2018 eine
Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Balkonanlagen an dem
Mehrfamilienwohnhaus erteilt. In diesem Zusammenhang hat der Magistrat im
Rahmen des Umgebungsschutzes gem. § 18 Abs. 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz
(HDSchG) auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Anbau von
Balkonen erteilt, nachdem die Bauvorlagen denkmalverträglich abgeändert
wurden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 16.04.2018, V 820