Bauvorhaben Leerbachstraße 58
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1200
Betreff: Bauvorhaben Leerbachstraße 58 Zu Ziffer
- : Das Objekt Leerbachstraße 58 steht nicht unter Denkmalschutz. Es liegt jedoch in der unmittelbaren Umgebung des Kulturdenkmals Emil-Claar-Straße
- Zu Ziffer 2.: Für die Liegenschaft wurde am 11.04.2018 eine Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Balkonanlagen an dem Mehrfamilienwohnhaus erteilt. In diesem Zusammenhang hat der Magistrat im Rahmen des Umgebungsschutzes gem. § 18 Abs. 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Anbau von Balkonen erteilt, nachdem die Bauvorlagen denkmalverträglich abgeändert wurden.