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Bauvorhaben Leerbachstraße 58

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1200

Betreff: Bauvorhaben Leerbachstraße 58 Zu Ziffer

  1. : Das Objekt Leerbachstraße 58 steht nicht unter Denkmalschutz. Es liegt jedoch in der unmittelbaren Umgebung des Kulturdenkmals Emil-Claar-Straße

  2. Zu Ziffer 2.: Für die Liegenschaft wurde am 11.04.2018 eine Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Balkonanlagen an dem Mehrfamilienwohnhaus erteilt. In diesem Zusammenhang hat der Magistrat im Rahmen des Umgebungsschutzes gem. § 18 Abs. 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Anbau von Balkonen erteilt, nachdem die Bauvorlagen denkmalverträglich abgeändert wurden.

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