Weitere Planungen für die zukünftige Bebauung der zweiten Reihe in der Straße Am Dachsberg in Berkersheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2011, ST
1200
Betreff: Weitere Planungen
für die zukünftige Bebauung der zweiten Reihe in der Straße Am Dachsberg in
Berkersheim Die Bebaubarkeit in der zweiten Reihe Am
Dachsberg wird nach § 30 Baugesetzbuch auf Grundlage des seit 1977
rechtskräftigen Bebauungsplans NO 101a Nr. 1 beurteilt. Hiernach ist nur eine
Baugrenze festgesetzt, die eine straßenseitige Mindesttiefe des Vorgartens der
Bebauung definiert. Rückwärtig ist zum Außenbereich hin keine maximale
Bebauungstiefe festgesetzt. Das Baurecht auf dem Grundstück in zweiter Reihe
wird entsprechend nur über das Maß der Nutzung (GRZ 0,4, GFZ 0,8) begrenzt.
Nördlich von Hausnummer 55
(absteigende Hausnummern), war im rückwärtigen Bereich ein Scheunen-Bauwerk
vorhanden. Vor diesem Hintergrund konnte die Bebauung in zweiter Reihe auch auf
den Nachbargrundstücken nicht verhindert werden, da die weiteren Festlegungen
zum Maß der Nutzung eingehalten waren. Inzwischen ist die Scheune abgerissen
und in Bezugnahme auf die Nachbarbauten durch ein Wohnhaus ersetzt worden.
Im südlichen Bereich (Nummer 57 und aufsteigend)
sind bisher keine Bauten in zweiter Reihe vorhanden. Da die Hausnummern 55 und
57 durch einen Weg getrennt sind, betrachtet der Magistrat diesen Weg als
gebietsrelevante Zäsur und lehnt die Auswirkungen der o.g. Scheunenbebauung auf
den südlichen Bereich ab. In der Konsequenz hat der Magistrat auch die
Beantragung eines Bauwerkes in zweiter Reihe für Haus Nr. 93 im Rahmen einer
Bauvoranfrage versagt. Gegen diese Versagung besteht aktuell ein
Widerspruchsverfahren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 06.09.2011, V 96