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Weitere Planungen für die zukünftige Bebauung der zweiten Reihe in der Straße Am Dachsberg in Berkersheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2011, ST 1200 Betreff: Weitere Planungen für die zukünftige Bebauung der zweiten Reihe in der Straße Am Dachsberg in Berkersheim Die Bebaubarkeit in der zweiten Reihe Am Dachsberg wird nach § 30 Baugesetzbuch auf Grundlage des seit 1977 rechtskräftigen Bebauungsplans NO 101a Nr. 1 beurteilt. Hiernach ist nur eine Baugrenze festgesetzt, die eine straßenseitige Mindesttiefe des Vorgartens der Bebauung definiert. Rückwärtig ist zum Außenbereich hin keine maximale Bebauungstiefe festgesetzt. Das Baurecht auf dem Grundstück in zweiter Reihe wird entsprechend nur über das Maß der Nutzung (GRZ 0,4, GFZ 0,8) begrenzt. Nördlich von Hausnummer 55 (absteigende Hausnummern), war im rückwärtigen Bereich ein Scheunen-Bauwerk vorhanden. Vor diesem Hintergrund konnte die Bebauung in zweiter Reihe auch auf den Nachbargrundstücken nicht verhindert werden, da die weiteren Festlegungen zum Maß der Nutzung eingehalten waren. Inzwischen ist die Scheune abgerissen und in Bezugnahme auf die Nachbarbauten durch ein Wohnhaus ersetzt worden. Im südlichen Bereich (Nummer 57 und aufsteigend) sind bisher keine Bauten in zweiter Reihe vorhanden. Da die Hausnummern 55 und 57 durch einen Weg getrennt sind, betrachtet der Magistrat diesen Weg als gebietsrelevante Zäsur und lehnt die Auswirkungen der o.g. Scheunenbebauung auf den südlichen Bereich ab. In der Konsequenz hat der Magistrat auch die Beantragung eines Bauwerkes in zweiter Reihe für Haus Nr. 93 im Rahmen einer Bauvoranfrage versagt. Gegen diese Versagung besteht aktuell ein Widerspruchsverfahren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.09.2011, V 96