Durchgängig Tempo 30 von der Legienstraße/Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße/Ecke Schmalkaldener Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST
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Betreff: Durchgängig Tempo
30 von der Legienstraße/Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße/Ecke
Schmalkaldener Straße Nach § 45 Absatz 9
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können Geschwindigkeitsbegren-zungen innerorts
unterhalb von 50 km/h nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen
örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko
übersteigt. Eine besondere Gefahrenlage ist in dem in der Anregung genannten
Bereich nicht begründbar. Eine Auswertung der Unfalldaten ergab, dass es
lediglich zu Unfällen beim Ein- bzw. Ausparken ohne Personenschaden kam.
Vor diesem Hintergrund
bittet der Magistrat um Verständnis, dass er der Anregung nicht zu folgen
vermag. Hinsichtlich der abschnittsweise
angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 erlaubt sich der
Magistrat folgende Hinweise: Die bestehende Anordnung von Tempo 30
(Verkehrszeichen (VZ) 274.53 StVO) im Abschnitt zwischen Stegerwaldstraße und
Liederbacher Straße erfolgte wegen des bestehenden Gefahrenpotentials für
Fußgänger, resultierend aus dem besonders engen Straßenquerschnitt und sehr
schmalen Gehwegen. Die Straßenabschnitte, in denen sich die
Eingangsbereiche der Schule und des Kindergartens befinden, liegen bereits in
Tempo-30-Zonen. Sie liegen aber nicht im benannten Straßenabschnitt, sondern
nördlich anschließend in der Legienstraße bzw. in der Wartburgstraße. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.11.2014, OM 3597