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Durchgängig Tempo 30 von der Legienstraße/Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße/Ecke Schmalkaldener Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 119 Betreff: Durchgängig Tempo 30 von der Legienstraße/Ecke Wasgaustraße bis zur Hunsrückstraße/Ecke Schmalkaldener Straße Nach § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können Geschwindigkeitsbegren-zungen innerorts unterhalb von 50 km/h nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko übersteigt. Eine besondere Gefahrenlage ist in dem in der Anregung genannten Bereich nicht begründbar. Eine Auswertung der Unfalldaten ergab, dass es lediglich zu Unfällen beim Ein- bzw. Ausparken ohne Personenschaden kam. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er der Anregung nicht zu folgen vermag. Hinsichtlich der abschnittsweise angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 erlaubt sich der Magistrat folgende Hinweise: Die bestehende Anordnung von Tempo 30 (Verkehrszeichen (VZ) 274.53 StVO) im Abschnitt zwischen Stegerwaldstraße und Liederbacher Straße erfolgte wegen des bestehenden Gefahrenpotentials für Fußgänger, resultierend aus dem besonders engen Straßenquerschnitt und sehr schmalen Gehwegen. Die Straßenabschnitte, in denen sich die Eingangsbereiche der Schule und des Kindergartens befinden, liegen bereits in Tempo-30-Zonen. Sie liegen aber nicht im benannten Straßenabschnitt, sondern nördlich anschließend in der Legienstraße bzw. in der Wartburgstraße. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3597