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Einrichtung Zebrastreifen Königsteiner Straße/Burgunderweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 119 Betreff: Einrichtung Zebrastreifen Königsteiner Straße/Burgunderweg Die Verkehrszählung hat ergeben, dass für die Einrichtung eines Zebrastreifens im Burgunderweg in Höhe der Königsteiner Straße die in den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) geforderten Voraussetzungen fehlen. In der Zeit von 6.00 - 20.00 Uhr querten insgesamt 248 Fußgänger den Burgunderweg, das entspricht einem Stundendurchschnitt von 18 Fußgängern. Die höchste gemessene Anzahl von Fußgängern betrug 32 und wurde in der Zeit zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr festgestellt. Das Fahrzeugaufkommen liegt im gleichen Zeitraum bei 771 Fahrzeugen pro Stunde. Die gemessenen Werte liegen unter den vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vorgeschriebenen Einsatzgrenzen, die besagen, dass die Anlage von Fußgängerüberwegen erst dann erforderlich ist, wenn bei einer Belastung von 200 - 300 Fahrzeugen pro Stunde gleichzeitig mindestens 50 Fußgänger eine Straße queren. Aus den vorgenannten Gründen vermag der Magistrat der Anregung nicht zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 997