Einrichtung Zebrastreifen Königsteiner Straße/Burgunderweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST
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Betreff: Einrichtung
Zebrastreifen Königsteiner Straße/Burgunderweg Die Verkehrszählung hat ergeben, dass für die
Einrichtung eines Zebrastreifens im Burgunderweg in Höhe der Königsteiner
Straße die in den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) geforderten Voraussetzungen fehlen. In der Zeit von 6.00 - 20.00 Uhr
querten insgesamt 248 Fußgänger den Burgunderweg, das entspricht einem
Stundendurchschnitt von 18 Fußgängern. Die höchste gemessene Anzahl von
Fußgängern betrug 32 und wurde in der Zeit zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr
festgestellt. Das
Fahrzeugaufkommen liegt im gleichen Zeitraum bei 771 Fahrzeugen pro Stunde.
Die gemessenen Werte liegen
unter den vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung vorgeschriebenen Einsatzgrenzen, die besagen, dass die Anlage
von Fußgängerüberwegen erst dann erforderlich ist, wenn bei einer Belastung von
200 - 300 Fahrzeugen pro Stunde gleichzeitig mindestens 50 Fußgänger eine
Straße queren.
Aus den vorgenannten Gründen
vermag der Magistrat der Anregung nicht zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.03.2012, OM 997