Verkehrsberuhigter Bereich Im Wiesengrund
Stellungnahme des Magistrats
Die Straße Im Wiesengrund liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone und ist als kurze Sackgasse eine reine von Anwohnenden befahrene Straße. Bei dem zu schnellen Befahren dieses kurzen Abschnittes handelt es sich um das absichtliche Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmender, dem mit verkehrsrechtlichen Mitteln nicht abgeholfen werden kann. Das Aufstellen eines Verkehrszeichens (VZ) 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (verkehrsberuhigter Bereich) sowie damit verbundene weitere Beschilderungen und Markierungen auf der Fahrbahn würde das augenscheinlich zu schnelle Befahren nicht verhindern und keinerlei Vorteile mit sich bringen. Erfahrungsgemäß ist die reine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich kein Garant dafür, dass die geforderte Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird. Begleitende regelmäßige Verkehrskontrollen sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Kürze der Fahrbahn) nicht möglich. Auch ein wechselseitiges Parken kann aufgrund der großen Anzahl von Zufahrten zu den Grundstücken sowie der geringen Fahrbahnbreite im weiteren Verlauf, nicht markiert werden.