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Luftreinhalteplanung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

zu 1.) Im Vergleich zu dem Niveau vor der Corona-Pandemie hat sich die Stickstoffdioxidbelastung in Frankfurt am Main und insbesondere im Bereich des Ortsbeirates 1 erheblich verbessert. Seit 2020 werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO) in Frankfurt am Main an sämtlichen Messstellen sicher eingehalten. Im Vergleich zu 2023 hat sich die positive Entwicklung der Luftqualität 2024 jedoch verlangsamt bzw. stellenweise leicht verschlechtert. Der gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid liegt aktuell bei 40 μg/m3 im Jahresmittel, die Bezugsgröße ist hier das Kalenderjahr. NO2 [μg/m3] im OBR 1 2019 2022 2023 2024 Battonnstraße 51,0 33,9 31,7 31,8 Hochstraße - 34,8 30,6 31,7 Mainzer Landstraße - 36,4 34,5 34,5 Mainkai 41,5 30,9 27,6 26,5 zu 2.) Die Feinstaubbelastung im Stadtgebiet weist im Gegensatz zu Stickstoffdioxid eine relativ homogene Verteilung auf. Seit 2012 werden sämtliche Grenzwerte deutlich unterschritten, daher ist die Messnetzdichte bei Feinstaub geringer als bei Stickstoffdioxid. Im Ortsbezirk 1 befindet sich keine Feinstaubmessstation. An der Friedberger Landstraße wurden im Jahr 2024 18,4 μg/m3 Feinstaub PM10 (Grenzwert 40 μg/m3 im Jahresmittel) gemessen bei einem Überschreitungstag der Tagesmittelkonzentration in Höhe von 50 μg/m3 (Grenzwert: 35 Überschreitungstage im Kalenderjahr). Die Feinstaub PM2,5 Belastung betrug 9,6 μg/m3, der Grenzwert liegt bei 25 μg/m3. zu 3.) Rechtsgrundlage für die Einrichtung von Tempo 40 innerhalb des Anlagenrings ist der gültige Luftreinhalteplan. Zuständig für die Luftreinhalteplanung ist das Hessische Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU). Für eine Aussetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung müsste der Luftreinhalteplan vom Land Hessen fortgeschrieben werden. Im Dezember 2024 ist die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie (2024/2881) in Kraft getreten, welche eine Absenkung der Grenzwerte ab dem Jahr 2030 vorsieht. Unter anderem wird dieser für Stickstoffdioxid von 40 auf 20 μg/m3 im Jahresmittel abgesenkt. Bis zum 31.12.2028 müssen Luftreinhaltefahrpläne aufgestellt werden, sofern die gemessenen Werte in den Jahren zwischen 2026 und 2029 über den erst ab 2030 geltenden Grenzwerten liegen. Vor diesem Hintergrund hält der Magistrat die Beibehaltung von Tempo 40 innerhalb des Anlagenrings für weiterhin erforderlich.