Brückenversetzung am Urselbach, An der Sandelmühle - Wieder keine Einbeziehung der betroffenen Anwohner
Stellungnahme des Magistrats
Der naturnahe Umbau am Eschersheimer Wehr mit Anschluss des Urselbachs als Umfluter ist eine Ausgleichsmaßnahme der Deutschen Bahn (DB) für den Bau des dritten und vierten Gleises nach Bad Vilbel. Die Ausgleichsmaßnahme wurde im Zusammenhang mit der DB-Planung nach dem Eisenbahngesetz des Eisenbahn-Bundesamtes im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens genehmigt. Ein separates wasserrechtliches Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt war nicht notwendig. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main, Stadtentwässerung Frankfurt am Main, hat mit der DB einen Planungs- und Durchführungsvertrag abgeschlossen. Es wurde vereinbart, dass die Planung und Ausführung der Herstellung der Fischdurchgängigkeit am Wehr Eschersheim von der DB beauftragt wird, der Magistrat hat die fachliche Kontrolle. Die DB hat mittlerweile ein Ingenieurbüro beauftragt, welches die Ausführungsplanung und eine Ausschreibung sowie die spätere Bauleitung bearbeitet. Dies vorausgeschickt beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Die DB strebt an mit den Bauarbeiten Anfang 2024 zu beginnen. Das Brückenbauwerk über den Urselbach an der Sandelmühle befindet sich in einem schlechten Bauwerkszustand. Derzeit ist die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit noch gegeben. Zu Frage 2: Das Stadtplanungsamt hat sich zu keiner Zeit mit dem Umbau am Eschersheimer Wehr befasst und wird dies auch in Zukunft nicht tun, da die Maßnahme nicht in die Zuständigkeit des Stadtplanungsamtes fällt. Zu Frage 3: Der Magistrat, Stadtentwässerung Frankfurt am Main, hat sich in der Vergangenheit stark bemüht den Wunsch des Ortsbeirates, auf Verschiebung der Brücke in ca. 50 m nördlicher Richtung, zu verwirklichen, obwohl für die Baumaßnahme am Eschersheimer Wehr der DB ein rechtskräftiger Planfeststellungsbescheid vorliegt und somit Baurecht besteht. Es haben mehrere Gespräche zwischen allen Beteiligten, an denen auch Mitglieder des Ortsbeirates beteiligt waren, stattgefunden. Die DB erklärte sich bereit einer Verschiebung der Brücke zuzustimmen, wenn alle direkt Betroffenen sich auf einen Standort für die neue Bücke einigen. Hierzu hatte die DB ein Schreiben verfasst, das alle Beteiligten unterschreiben sollten. Leider haben zwei der betroffenen Anlieger dieses Scheiben nicht unterschrieben. Somit ist die Verschiebung der Brücke gescheitert und es wird der planfestgestellte Entwurf umgesetzt. Am 27.04.2022 hat die DB durch Ihren Rechtsanwalt den Ortsbeirat darüber informiert, dass die Verhandlungen mit den betroffenen Anliegern gescheitert sind und die DB nun die Verlegung der Brücke nicht mehr weiterverfolgt. Die Baumaßnahme wird nun entsprechend den planfestgestellten Plänen ausgeführt. Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 3.