Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die vorgeschlagenen Grundstücke auf eine Eignung zur Nutzung für eine Kindertageseinrichtung geprüft. Alle genannten Grundstücke stehen im privaten Eigentum und sind, sofern eine eigenständige bauliche Nutzung in Betracht kommt, zu klein für den Bau einer Kindertageseinrichtung mit dem dazugehörigen Außengelände. Aktuell wird im Rahmen des Frankfurter Sofortprogramms Kindertagesbetreuung an zwei Standorten in Harheim die Einrichtung einer Kita geprüft. Bei Umsetzung beider Maßnahmen besteht kein Bedarf an weiteren Kitaplätzen in Harheim, sodass der Magistrat den Eigentümern der genannten Flächen keine Erwerbsangebote unterbreiten wird. Die Prüfergebnisse im Einzelnen:
- Am Eschbachtal 30 Das Grundstück mit 771 m2 ist im Bebauungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
- Ecke Tempelgasse/Alt-Harheim bei Tempelgasse 2 Alle Grundstücke in diesem Bereich sind bebaut und weisen nur nicht eigenständig bebaubare Restflächen auf.
- In der Fuchskaut Hausnummer 1 und 7 (dazwischen) Die Grundstücke (zusammen nur 660 m2) sind im Bebauungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
- Ecke Altkönigblick/In den Aspen Die Grundstücke haben eine Größe von 424 m2 und 675 m2, sind durch einen öffentlichen Weg getrennt und als Wohnbauflächen vorgesehen.
- In den Schafgärten, nordwestlich von Hausnummer 5 Die Parzelle 891/3 ist 891 m2 groß und teilweise mit einem Wohnhaus bebaut. Die Freifläche ist als Stellplatz genutzt. Aufgrund der geringen Grundstückstiefe von 8 m ist die Freifläche nicht baulich nutzbar.
- Ecke Spitzenstraße/Jakob-Quirin-Weg 2 Diese 811 m2 große Fläche ist im Bebauungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
- An der Pfarrwiese 37 Das 795 m2 große Grundstück ist ebenfalls im Bebauungsplan als allgemeine Wohnbaufläche ausgewiesen.