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Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen Am Erlenbruch

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Ortsfeste Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen werden in Abstimmung mit der Landespolizei und der Unfallkommission installiert, sofern die rechtlichen Voraussetzungen, wie insbesondere das Vorliegen eines Unfallschwerpunktes erfüllt sind. Da an der Kreuzung Am Erlenbruch / Schäffelstraße kein Unfallschwerpunkt vorliegt, kann dem Antrag diesbezüglich nicht entsprochen werden. Mit den beiden dem Magistrat zur Verfügung stehenden Enforcement-Trailern können auch nachts Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Da jedoch für deren Einsatz Vorgaben eines ministeriellen Erlasses erfüllt sein müssen und es einer Genehmigung der Hessischen Polizeiakademie (HPA) bedarf, wird die Straße Am Erlenbruch nach Ende der vorgesehenen Baumaßnahmen einem entsprechenden Prüf- und ggf. Genehmigungsprocedere unterzogen. Sofern dem Antrag seitens der HPA stattgegeben wird, werden Kontrollen durchgeführt.