Wird durch den Magistrat zurzeit ein Standort für ein weiteres Asylbewerberheim beziehungsweise eine weitere Flüchtlingsunterkunft in Fechenheim gesucht?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST
1191
Betreff: Wird durch den
Magistrat zurzeit ein Standort für ein weiteres Asylbewerberheim
beziehungsweise eine weitere Flüchtlingsunterkunft in Fechenheim gesucht?
Europa- und bundesweit steigen im
dritten Jahr die Flüchtlingszahlen. In Deutschland werden Asylbewerber und
Kontingentflüchtlinge über die Bundesländer den jeweiligen Kreisen und Kommunen
zugewiesen. Diese sind rechtlich dazu verpflichtet, den Menschen Unterkünfte
zur Verfügung zu stellen. Das Regierungspräsidium Darmstadt weist der Stadt
Frankfurt am Main sieben Prozent der vom Land Hessen aufgenommenen Flüchtlinge
zu. Die absoluten Zahlen haben sich seit 2012 jeweils verdoppelt auf zuletzt
800 in 2014. Im laufenden Jahr war diese Marke bereits nach den ersten beiden
Quartalen erreicht. Nach einer erneuten Anhebung der Quote im Juli ist für das
zweite Halbjahr mit 1.200 weiteren Flüchtlingen zu rechnen, denen die Stadt
Unterkünfte zur Verfügung stellen muss. Vor dem Hintergrund treibt der Magistrat seit mehr
als zwei Jahren den Ausbau der Kapazitäten in Übergangsunterkünften für
Flüchtlinge und Menschen ohne Wohnsitz voran. Bevorzugt werden Wohnungen und
Wohnheime genutzt, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege wie dem
Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe, dem Internationalen Bund, dem Deutschen
Roten Kreuz und der Arbeiterwohlfahrt in Wohngebieten betrieben werden. Dieser
Kapazitätsausbau lässt sich jedoch nicht in der Geschwindigkeit realisieren,
wie es die wachsenden Zahlen erforderlich machen. Es müssen deshalb auch vermehrt Hotelzimmer belegt
und Containeranlagen genutzt werden. Der Magistrat sieht diese Arten der
Unterbringung als Übergangslösungen, bis genügend andere Kapazitäten geschaffen
sind. Die Grundstücke, auf denen Containeranlagen eingerichtet werden, stehen
danach daher wieder für andere Nutzungen zur Verfügung. Am Standort einer
temporären Übergangsunterkunft im Frankfurter Bogen zum Beispiel plant die
Wohnheim GmbH mittelfristig den Bau von Wohnungen. Bei der Standortsuche für Containeranlagen können
Gewerbegebiete angesichts des Drucks und wegen des Mangels an geeigneten
Flächen in Frankfurts Wohngebieten nicht mehr ausgenommen werden. Das Baurecht
ermöglicht in Gewerbegebieten ausnahmsweise Anlagen für soziale Zwecke. Es war
in der Vergangenheit vor Gericht strittig, ob darunter auch Unterkünfte für
Flüchtlinge zu verstehen sind. Der Bundesgesetzgeber hat in der Frage wegen der
Schwierigkeiten der Kommunen bei der Unterkunftsakquise Ende vergangenen Jahres
für Klarheit gesorgt und Erleichterungen beschlossen, um die Ansiedlung von
Unterkünfte für Flüchtlinge in Gewerbegebieten zu erleichtern (Gesetz über
Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von
Flüchtlingen).
Dies vorausgeschickt, beantwortet
der Magistrat die Fragen wie folgt: 1. Der Magistrat prüft zurzeit, ob eine städtische
Liegenschaft im südwestlichen Teil des Fechenheimer Gewerbegebiets (Flur 18,
Flurstück 16/120) für die Errichtung einer befristeten Übergangsunterkunft für
Flüchtlinge und Menschen ohne Wohnsitz in Betracht kommt. Das Grundstück
befindet sich im unmittelbaren Umfeld eines Wohngebietes, was gegebenenfalls
eine Integration der Bewohnerinnen und Bewohner in den Stadtteil erleichtern
würde. Weitere Planungen von Übergangsunterkünften zwischen der
Ferdinand-Porsche-Straße und der Adam-Opel-Straße bestehen nicht. 2. Es befinden sich stadtweit mehrere Standorte in
Wohn- und Gewerbegebieten im Hinblick auf ihre Tauglichkeit als
Übergangsunterkunft in Prüfung. Das gilt auch für den Ortsbezirk 11. Da nach
den bisherigen Erfahrungen nur ein Bruchteil der in Augenschein genommenen
Objekte und Grundstücke tatsächlich in Frage kamen, hält der Magistrat es für
nicht zielführend, alle sich in Prüfung befindenden Standorte bekannt zu geben.
Dies würde zwangsläufig zur Verunsicherung führen. Wie bisher wird der
Magistrat stattdessen weiterhin den jeweiligen Ortsbeirat über die Planungen
informieren, wenn sich größere Projekte in seinem Bezirk konkretisieren.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.06.2015, V
1380