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Wird durch den Magistrat zurzeit ein Standort für ein weiteres Asylbewerberheim beziehungsweise eine weitere Flüchtlingsunterkunft in Fechenheim gesucht?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1191 Betreff: Wird durch den Magistrat zurzeit ein Standort für ein weiteres Asylbewerberheim beziehungsweise eine weitere Flüchtlingsunterkunft in Fechenheim gesucht? Europa- und bundesweit steigen im dritten Jahr die Flüchtlingszahlen. In Deutschland werden Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge über die Bundesländer den jeweiligen Kreisen und Kommunen zugewiesen. Diese sind rechtlich dazu verpflichtet, den Menschen Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Das Regierungspräsidium Darmstadt weist der Stadt Frankfurt am Main sieben Prozent der vom Land Hessen aufgenommenen Flüchtlinge zu. Die absoluten Zahlen haben sich seit 2012 jeweils verdoppelt auf zuletzt 800 in 2014. Im laufenden Jahr war diese Marke bereits nach den ersten beiden Quartalen erreicht. Nach einer erneuten Anhebung der Quote im Juli ist für das zweite Halbjahr mit 1.200 weiteren Flüchtlingen zu rechnen, denen die Stadt Unterkünfte zur Verfügung stellen muss. Vor dem Hintergrund treibt der Magistrat seit mehr als zwei Jahren den Ausbau der Kapazitäten in Übergangsunterkünften für Flüchtlinge und Menschen ohne Wohnsitz voran. Bevorzugt werden Wohnungen und Wohnheime genutzt, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege wie dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe, dem Internationalen Bund, dem Deutschen Roten Kreuz und der Arbeiterwohlfahrt in Wohngebieten betrieben werden. Dieser Kapazitätsausbau lässt sich jedoch nicht in der Geschwindigkeit realisieren, wie es die wachsenden Zahlen erforderlich machen. Es müssen deshalb auch vermehrt Hotelzimmer belegt und Containeranlagen genutzt werden. Der Magistrat sieht diese Arten der Unterbringung als Übergangslösungen, bis genügend andere Kapazitäten geschaffen sind. Die Grundstücke, auf denen Containeranlagen eingerichtet werden, stehen danach daher wieder für andere Nutzungen zur Verfügung. Am Standort einer temporären Übergangsunterkunft im Frankfurter Bogen zum Beispiel plant die Wohnheim GmbH mittelfristig den Bau von Wohnungen. Bei der Standortsuche für Containeranlagen können Gewerbegebiete angesichts des Drucks und wegen des Mangels an geeigneten Flächen in Frankfurts Wohngebieten nicht mehr ausgenommen werden. Das Baurecht ermöglicht in Gewerbegebieten ausnahmsweise Anlagen für soziale Zwecke. Es war in der Vergangenheit vor Gericht strittig, ob darunter auch Unterkünfte für Flüchtlinge zu verstehen sind. Der Bundesgesetzgeber hat in der Frage wegen der Schwierigkeiten der Kommunen bei der Unterkunftsakquise Ende vergangenen Jahres für Klarheit gesorgt und Erleichterungen beschlossen, um die Ansiedlung von Unterkünfte für Flüchtlinge in Gewerbegebieten zu erleichtern (Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt: 1. Der Magistrat prüft zurzeit, ob eine städtische Liegenschaft im südwestlichen Teil des Fechenheimer Gewerbegebiets (Flur 18, Flurstück 16/120) für die Errichtung einer befristeten Übergangsunterkunft für Flüchtlinge und Menschen ohne Wohnsitz in Betracht kommt. Das Grundstück befindet sich im unmittelbaren Umfeld eines Wohngebietes, was gegebenenfalls eine Integration der Bewohnerinnen und Bewohner in den Stadtteil erleichtern würde. Weitere Planungen von Übergangsunterkünften zwischen der Ferdinand-Porsche-Straße und der Adam-Opel-Straße bestehen nicht. 2. Es befinden sich stadtweit mehrere Standorte in Wohn- und Gewerbegebieten im Hinblick auf ihre Tauglichkeit als Übergangsunterkunft in Prüfung. Das gilt auch für den Ortsbezirk 11. Da nach den bisherigen Erfahrungen nur ein Bruchteil der in Augenschein genommenen Objekte und Grundstücke tatsächlich in Frage kamen, hält der Magistrat es für nicht zielführend, alle sich in Prüfung befindenden Standorte bekannt zu geben. Dies würde zwangsläufig zur Verunsicherung führen. Wie bisher wird der Magistrat stattdessen weiterhin den jeweiligen Ortsbeirat über die Planungen informieren, wenn sich größere Projekte in seinem Bezirk konkretisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2015, V 1380