Ausstehende Antworten auf Anregungen zu wichtigen Themen des Ortsbeirates 10
Stellungnahme des Magistrats
Es ist das Bestreben des Magistrats, die Stellungnahmen an die Ortsbeiräte innerhalb der durch § 4 Ziff. 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte vorgegebenen Frist von zwölf Wochen abzugeben. Ist dies nicht möglich, weil beispielsweise die Recherchen der Fachämter oder die Abstimmung zwischen mehreren beteiligten Fachbereichen noch weitere Zeit in Anspruch nehmen, ist der Magistrat gehalten, eine vorläufige Stellungnahme abzugeben. Dies ist in der weit überwiegenden Zahl der Ortsbeiratsanregungen und -anfragen der Fall. In einigen Fällen stehen Antworten noch aus, da noch Abstimmungsbedarf innerhalb des Magistrats besteht. Der Magistrat ist jedoch bestrebt, den Ortsbeiräten sobald als möglich eine abgestimmte und sachgerechte Antwort zukommen zu lassen, ggf. in Form einer vorläufigen Stellungnahme.