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Anwohnerparken in der Waldfriedstraße 16 bis 20

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Bereich Waldfriedstraße 16-20 ist bereits Teil der Bewohnerparkzone 36. Innerhalb dieser Zone muss die "50/50-Regelung" eingehalten werden. 50 % der Parkplätze sind als Bewohnerparkplätze zu kennzeichnen, 50 % sind für freies Parken vorgesehen. Die Parkplätz vor der Waldfriedstraße 16-20 gehören zu den freien Parkplätzen. Insofern hier für die Bewohnerinnen und Bewohner reservierte Parkplätze gefordert werden, müssen an anderer Stelle stattdessen freie Parkplätze geschaffen werden. Aus diesem Grund kann der Anregung nicht entsprochen werden.

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