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Endlich einen sicheren und bequemen Überweg von der Werftstraße zur Gutleutkaserne und der Grünfläche am Behördenzentrum ("Gutleutpark") schaffen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das hohe Verkehrsaufkommen sowie die in unmittelbarer Nähe befindlichen Lichtsignalanlagen (LSA) lassen die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) nicht zu. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von FGÜ (R-FGÜ 2001) ist die Anlage eines FGÜ bei einer Verkehrsstärke von über 750 Kraftfahrzeugen pro Stunde nicht zulässig. Diese Verkehrsstärke ist üblicherweise werktags auf der Gutleutstraße zu erwarten. Weiterhin darf gemäß Punkt 2.1 Absatz 2 R-FGÜ 2001 ein Fußgängerüberweg nicht in der Nähe von Lichtsignalanlagen markiert werden. Dies ist hier durch die bereits vorhandenen LSA an der Hafenkreuzung und am Knotenpunkt Baseler Platz gegeben. Auch die Einrichtung einer LSA an der gewünschten Stelle ist nicht möglich, da die Nutzung der signalgeregelten Überwege an vorgenannten Stellen als zumutbar angesehen werden kann. Der Ersatz der Querungshilfe durch eine Fußgängerschutzanlage wird nicht befürwortet, da die notwendige Integration der neuen Signalanlage in die Grüne Welle aufgrund der engen Abstände zu den benachbarten Knotenpunkten Hafenstraße und Stuttgarter Straße zu längeren Wartezeiten für die Fußgänger führt. Die maximale Wartezeit läge bei ca. 80 Sekunden (bei Umlaufzeit von 90 Sekunden tagsüber). In der Bestandsituation können Fußgänger in der Regel deutlich zügiger queren, da Lücken im Verkehr genutzt werden, um jeweils eine Richtungsfahrbahn bis zur Mittelinsel zu queren. Aus Sicht des Magistrats hat sich die Querungshilfe auch unter Verkehrssicherheitsaspekten bewährt.