Blinklicht am Überweg Saalburgallee/Am Bornheimer Hang
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1185
Betreff: Blinklicht am Überweg Saalburgallee/Am Bornheimer Hang Die Sicht des Kfz-Verkehrs auf den Fußgängerüberweg ist am Überweg Saalburgallee / Am Bornheimer Hang nicht eingeschränkt. Um einen Gewöhnungseffekt bei den am Verkehr Teilnehmenden zu verhindern, werden Schutzblinker im Stadtgebiet äußerst sparsam verwendet und sollten daher auch am genannten Überweg nicht eingesetzt werden.