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Weitere Sitzbänke an der Kleinmarkthalle schaffen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der westliche Vorplatz der Kleinmarkthalle ist dem Sondervermögen der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main zugeordnet und wird durch die HFM als Betriebsgesellschaft der Markthalle verwaltet. Insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht wurde die Platzfläche im Jahre 2014 im Auftrag der HFM grundhaft saniert und teilweise funktional neu strukturiert, wodurch eine Steigerung der stadträumlichen Aufenthaltsqualität zugunsten des Kleinmarkthallenumfeldes erreicht werden konnte. Pflanzbeete wurden in diesem Kontext angelegt und zahlreiche Sitzmöglichkeiten neu geschaffen. Diese sind so konzipiert, dass sie sich zum Sitzen und nicht zum Liegen eignen. Der Vorplatz wird grundsätzlich auch zur Außennutzung für Aktivitäten der Kleinmarkthalle genutzt, weshalb bewusst auf die bauliche Beschränkung der Platzkapazität verzichtet wurde. Platz und Sitzmöglichkeiten werden seitdem durch die Bevölkerung zum Aufenthalt und zum Verweilen rege genutzt. Die Fahrradständer auf dem Grundstück sind vor dem Eingang der Kleinmarkthalle installiert und werden an dieser Stelle sehr gut durch die Kundschaft angenommen. Diese müssen aus baurechtlichen Gründen auch künftig, gegebenenfalls sogar in größerer Anzahl, auf dem Grundstück dargestellt bleiben. Zahlreiche weitere Fahrradabstellmöglichkeiten wurden im nahgelegenen öffentlichen Umfeld durch die Stadtverwaltung geschaffen, um dem steigenden Bedarf an Abstellflächen für Fahrräder gerecht zu werden. Für die Erweiterung der Sitzplatzkapazität auf dem Vorplatz der Kleinmarkthalle ergibt sich gegenwärtig aus den dargelegten Gründen wegen der unterschiedlichen Nutzungsanforderungen kein Spielraum.

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