Verlängerung des verkehrsberuhigten Bereichs in Höhe der Berger Straße 257
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann nicht entsprochen werden, da die Voraussetzungen für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs (Verkehrszeichen 325.1/.2 StVO) nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) - unter anderem ein "niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite" - nicht gegeben sind. Die Gehwege sowie die Fahrbahn befinden sich in einem verkehrssichern Zustand, ein Umbau des Bereichs wird aus diesem Grund nicht angestrebt.