Umgestaltungskonzept untere Berger Straße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, derzeit keinen Zeitrahmen für eine Planung und die hierfür erforderliche Vorbereitung angeben zu können. Aufgrund gegenwärtiger und in der näheren Zukunft priorisierter Maßnahmen stehen für das angeregte Projekt ämterübergreifend keine Ressourcen zur Verfügung. Der Magistrat kann lediglich in Aussicht stellen, die für die Planungen erforderlichen Mittel für den Haushalt 2026 anzumelden. In diesem Zeitraum sind dann auch Gespräche mit dem Ortsbeirat sinnvoll. Im Rahmen eines zu entwickelnden Gesamtkonzepts gilt es, sich grundsätzlich mit der Neuordnung des öffentlichen Raums in der Berger Straße auseinanderzusetzen. Dazu gehört insbesondere die zukünftige Parkordnung, da diese unmittelbar mit den für andere Nutzungen (unter anderem Außengastronomie und Gewerbe) zur Verfügung stehenden Flächen korrespondiert.