Verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Gerhart-Hauptmann-Ring und in den angrenzenden Straßen
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass in nächster Zeit im Gerhart-Hauptmann-Ring verstärkt und später routinemäßig im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit kontrolliert wird. Der Verkehrsproblematik im Gerhart-Hauptmann-Ring sowie der angrenzenden Straßen ist sich die Städtische Verkehrspolizei bewusst. Ähnlich gelagerte verkehrliche Schwerpunkte sind im gesamten Stadtgebiet zahlreich vorhanden. Diesen auch nur annähernd gerecht zu werden und zugleich die vielfältigen und umfangreichen anderen Aufgabengebiete nicht zu vernachlässigen, gehört zu den Herausforderungen, denen sich die Städtische Verkehrspolizei stellt. Mit der Anhebung der Sanktionshöhen im neuen Bußgeldkatalog kann zwar im Bereich der Geh- und Radwegeverstöße (ab 55 Euro) durchaus eine abschreckende Kontrollwirkung erzielt werden. Verwarngelder für Parkverstöße im eingeschränkten oder absoluten Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 286 und 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) wurden allerdings nur moderat (ab 25 Euro) erhöht. Insbesondere diese Art der Verstöße tritt in den zahlreichen Wendebereichen des Gerhart-Hauptmann-Rings sowie den angrenzenden Straßen auf, so dass eine Abschreckung mit repressiven Maßnahmen nur durch eine Vielzahl von Kontrollen kompensiert werden kann. Diese dauerhaft durchzuführen, ist personell nicht darstellbar und würden zu Lasten anderer, ebenfalls stark betroffener Straßenzüge gehen.