Lärmschutzvorrichtung oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in Preungesheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1178
Betreff: Lärmschutzvorrichtung oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in Preungesheim Der Magistrat hat Verständnis für den Wunsch nach einer Lärmschutzvorrichtung an der in der Anfrage genannten Stelle. Bei der Überprüfung, ob eine Pflicht zur Lärmsanierung besteht stellte sich heraus, dass die erforderlichen Lärmsanierungswerte der "Richtlinie für straßenverkehrliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" (Lärmschutz-Richtlinie-StV) in dem vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Bereich nicht überschritten werden. Eine Pflicht zur Lärmsanierung durch die zuständige Straßenbauverwaltung (Hessen Mobil) besteht daher nicht.