Lärmschutzvorrichtung oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in Preungesheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST
1178
Betreff: Lärmschutzvorrichtung oberhalb der
Walter-Kolb-Siedlung in Preungesheim Der Magistrat hat Verständnis für
den Wunsch nach einer Lärmschutzvorrichtung an der in der Anfrage genannten
Stelle. Bei der Überprüfung, ob eine Pflicht zur Lärmsanierung besteht stellte
sich heraus, dass die erforderlichen Lärmsanierungswerte der "Richtlinie für
straßenverkehrliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm"
(Lärmschutz-Richtlinie-StV) in dem vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Bereich nicht
überschritten werden. Eine Pflicht zur Lärmsanierung durch die zuständige
Straßenbauverwaltung (Hessen Mobil) besteht daher nicht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.05.2015, V
1362