Dantestraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST
1177
Betreff: Dantestraße
Zu 1.: Das zuständige Fachamt hat die Grünfläche in der
Dantestraße mit Absperrgeländern versehen, die Flächen sind somit - dem Wunsch
und Beschluss des Ortsbeirats folgend - vom ruhenden Verkehr befreit. Der Magistrat erhielt vor kurzem die Information,
dass im Abschnitt Dantestraße voraussichtlich ab Anfang 2015 eine
Fernwärmetrasse verlegt wird. Somit wird eine ordnungsgemäße Neuanlage erst
nach diesen Arbeiten erfolgen können. Bis dahin wird die Fläche im Rahmen der
Unterhaltungspflege durch das Fachamt in einem ordnungsgemäßen Zustand
erhalten. Zu 2.: Der Magistrat hat die Beordnung der Fläche
vorgenommen, da es sich tatsächlich um eine Öffentliche Grünfläche handelt, die
entsprechend der planungsrechtlichen Festsetzung nicht als Parkplatz verwendet
werden darf. Von den zuständigen Fachstellen wurde der Ortsbeirat darauf
hingewiesen, dass sich damit automatisch der Parkdruck auf die anliegenden
Straßen erhöhen wird. Es kam aber auch zum Ausdruck, dass ein Großteil der
parkenden Fahrzeuge mit außerstädtischen Kennzeichen versehen ist und somit die
direkten Anwohner selbst nicht betroffen sind. Die illegal genutzten Parkplätze waren zwar
formal nicht als Parkfläche beordnet, jedoch über Jahre als Gewohnheitsrecht
als solche genutzt worden. Hinzu kommt, dass diese Vergehen offensichtlich auch
nicht ordnungsrechtlich geahndet wurden. Es wird geprüft, ob im Zuge der Wiederherstellung
der Flächen ein Teil als Parkplatz formal ausgewiesen werden kann. Weiterhin
wird geprüft, ob zusätzliches Längsparken (ca. acht Längsparkplätze) in der
Dantestraße zugelassen werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.07.2014, OM 3267
Antrag vom
25.03.2015, OF
671/2
Auskunftsersuchen vom 20.04.2015, V 1306