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Dantestraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1177 Betreff: Dantestraße Zu 1.: Das zuständige Fachamt hat die Grünfläche in der Dantestraße mit Absperrgeländern versehen, die Flächen sind somit - dem Wunsch und Beschluss des Ortsbeirats folgend - vom ruhenden Verkehr befreit. Der Magistrat erhielt vor kurzem die Information, dass im Abschnitt Dantestraße voraussichtlich ab Anfang 2015 eine Fernwärmetrasse verlegt wird. Somit wird eine ordnungsgemäße Neuanlage erst nach diesen Arbeiten erfolgen können. Bis dahin wird die Fläche im Rahmen der Unterhaltungspflege durch das Fachamt in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Zu 2.: Der Magistrat hat die Beordnung der Fläche vorgenommen, da es sich tatsächlich um eine Öffentliche Grünfläche handelt, die entsprechend der planungsrechtlichen Festsetzung nicht als Parkplatz verwendet werden darf. Von den zuständigen Fachstellen wurde der Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass sich damit automatisch der Parkdruck auf die anliegenden Straßen erhöhen wird. Es kam aber auch zum Ausdruck, dass ein Großteil der parkenden Fahrzeuge mit außerstädtischen Kennzeichen versehen ist und somit die direkten Anwohner selbst nicht betroffen sind. Die illegal genutzten Parkplätze waren zwar formal nicht als Parkfläche beordnet, jedoch über Jahre als Gewohnheitsrecht als solche genutzt worden. Hinzu kommt, dass diese Vergehen offensichtlich auch nicht ordnungsrechtlich geahndet wurden. Es wird geprüft, ob im Zuge der Wiederherstellung der Flächen ein Teil als Parkplatz formal ausgewiesen werden kann. Weiterhin wird geprüft, ob zusätzliches Längsparken (ca. acht Längsparkplätze) in der Dantestraße zugelassen werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2014, OM 3267 Antrag vom 25.03.2015, OF 671/2 Auskunftsersuchen vom 20.04.2015, V 1306