Förderung der energetischen Sanierung des Vereinsheims Club Fidele Nassauer, Wenzelweg 21
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST
1177
Betreff: Förderung der
energetischen Sanierung des Vereinsheims Club Fidele Nassauer, Wenzelweg 21
Wie alle finanziellen Zuwendungen
und anderen Leistungen der Sportförderung beruht auch die Gewährung von
Zuschüssen gemäß "Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und
zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" auf
der Grundlage der Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt am Main.
Nach Sportförderrichtlinien sind antrags- und
förderungsberechtigt die Frankfurter Turn- und Sportvereine, "die Mitglied im
Landessportbund Hessen oder einer vergleichbaren Organisation sind"
(Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt am Main, Teil I., Absatz 3.).
Der Verein Karneval-Club Fidele Nassauer kann
Zuschüsse aus dem o.g. Förderprogramm beim Sportamt beantragen (für Räume, die
für sportliche Zwecke genutzt werden), sobald die Mitgliedschaft im
Landessportbund Hessen vorliegt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.05.2013, OM 2235