Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Förderung der energetischen Sanierung des Vereinsheims Club Fidele Nassauer, Wenzelweg 21

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1177 Betreff: Förderung der energetischen Sanierung des Vereinsheims Club Fidele Nassauer, Wenzelweg 21 Wie alle finanziellen Zuwendungen und anderen Leistungen der Sportförderung beruht auch die Gewährung von Zuschüssen gemäß "Förderprogramm zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung bei vereinseigenen Sportanlagen in Frankfurt am Main" auf der Grundlage der Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt am Main. Nach Sportförderrichtlinien sind antrags- und förderungsberechtigt die Frankfurter Turn- und Sportvereine, "die Mitglied im Landessportbund Hessen oder einer vergleichbaren Organisation sind" (Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt am Main, Teil I., Absatz 3.). Der Verein Karneval-Club Fidele Nassauer kann Zuschüsse aus dem o.g. Förderprogramm beim Sportamt beantragen (für Räume, die für sportliche Zwecke genutzt werden), sobald die Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen vorliegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2235

Verknüpfte Vorlagen