Fahrradständer statt Baumbegrenzungen vor der Burgstraße 54
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1176
Betreff: Fahrradständer statt Baumbegrenzungen vor der Burgstraße 54 Vorgang: OM 1448/17 OBR 3 Generell dienen Baumschutzbügel der Sicherung von Bäumen und Grünflächen und dürfen nicht als Fahrradabstellbügel missbraucht werden. Die angefragten Baumschutzbügel können nicht durch Fahrradbügel ersetzt werden, da der Schutz des Baumes und der Grünfläche nicht mehr gewährleistet wäre. Durch die geringe Gehwegbreite sind die erforderlichen Lichtraumprofile für andere Gehwegnutzer nicht ausreichend. Zur Verbesserung der Fahrradabstellsituation wurden im direkten Umfeld sowie weiteren neuralgischen Punkten im Quartier im letzten Jahr 16 neue Fahrradeinstellungen geschaffen.