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Stadtteilentwicklung Griesheim-Mitte hier: Information über das Ergebnis der Bodenproben im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1175 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim-Mitte hier: Information über das Ergebnis der Bodenproben im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße Gemäß den gutachterlich ermittelten Ergebnissen der Bodenuntersuchung wird eine Realisierung der Bebauung für machbar gehalten. Aufgrund folgender Anforderungen besteht jedoch ein Vorbehalt wegen möglicher noch nicht kalkulierbarer Mehrkosten: - Die angetroffenen Deponieauffüllungen sind aufgrund der insgesamt geringen Lagerungsdichte und der Inhomogenität nur sehr eingeschränkt gründungsfähig. Eine Baugrundbeurteilung war aber nicht Teil der Fragestellung. - Es ist vor allem in den Randbereichen mit größeren grobstückigen Bauschuttauffüllungen zu rechnen. - Im Bereich der künftigen Baukörper sollte die Auffüllung möglichst ganz ausgehoben werden. - Beim Aushub ist das Boden-/Bauschuttmaterial nach Materialtypen zu separieren und auf Haufwerken zwischenzulagern. Es besteht das Erfordernis, die Haufwerke nochmals abfalltechnisch zu deklarieren. - Eine Aufbereitung (Brechung und Klassierung) des Bauschutts zum Zwecke des Wiedereinbaus wird vor Ort aus immissionsschutz-fachlichen Gründen (Staub- und Lärmimmissionen) eher kritisch gesehen. Eine Wiederverfüllung von unbelastetem Aushubmaterial ist machbar. - Einfache Unterkellerungen dürften grundsätzlich möglich sein, da die Grundwasserflurabstände bei ca. 4 m unter Geländeoberkante liegen und leichtflüchtige Schadstoffe in der wasserungesättigten Zone nicht angenommen werden. - Für den Bereich künftiger Freiflächen (Grün- und Spielflächen, Hausgärten etc.) sollte eine mindestens 50 cm tiefe Bodenzone mit unbelastetem Boden geschaffen werden. Diese sollte frei von Bodenfremdstoffen wie Schlacken und Aschen, Bauschutt sein und einer Bodenqualität analog dem Zuordnungswert 0 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA Z0) entsprechen. Die Bodenarten und die notwendigen Verdichtungen sollten sich an der künftigen Nutzungskonzeption orientieren. - Im Bereich der Freiflächen können sich weitere Erfordernisse für einen Bodenaustausch ergeben, u.a. im Zusammenhang mit der Planung von Versickerungseinrichtungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3869