Stadtteilentwicklung Griesheim-Mitte hier: Information über das Ergebnis der Bodenproben im Bereich Froschhäuser Straße/Ahornstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST
1175
Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim-Mitte hier:
Information über das Ergebnis der Bodenproben im Bereich Froschhäuser
Straße/Ahornstraße Gemäß den gutachterlich ermittelten Ergebnissen der
Bodenuntersuchung wird eine Realisierung der Bebauung für machbar gehalten.
Aufgrund folgender Anforderungen besteht jedoch ein Vorbehalt wegen möglicher
noch nicht kalkulierbarer Mehrkosten: - Die angetroffenen Deponieauffüllungen sind
aufgrund der insgesamt geringen Lagerungsdichte und der Inhomogenität nur sehr
eingeschränkt gründungsfähig. Eine Baugrundbeurteilung war aber nicht Teil der
Fragestellung. - Es ist vor
allem in den Randbereichen mit größeren grobstückigen Bauschuttauffüllungen zu
rechnen. - Im Bereich der
künftigen Baukörper sollte die Auffüllung möglichst ganz ausgehoben werden.
- Beim Aushub ist das
Boden-/Bauschuttmaterial nach Materialtypen zu separieren und auf Haufwerken
zwischenzulagern. Es besteht das Erfordernis, die Haufwerke nochmals
abfalltechnisch zu deklarieren. - Eine Aufbereitung (Brechung und Klassierung) des
Bauschutts zum Zwecke des Wiedereinbaus wird vor Ort aus
immissionsschutz-fachlichen Gründen (Staub- und Lärmimmissionen) eher kritisch
gesehen. Eine Wiederverfüllung von unbelastetem Aushubmaterial ist machbar.
- Einfache Unterkellerungen
dürften grundsätzlich möglich sein, da die Grundwasserflurabstände bei ca. 4 m
unter Geländeoberkante liegen und leichtflüchtige Schadstoffe in der
wasserungesättigten Zone nicht angenommen werden. - Für den Bereich künftiger Freiflächen (Grün- und
Spielflächen, Hausgärten etc.) sollte eine mindestens 50 cm tiefe Bodenzone mit
unbelastetem Boden geschaffen werden. Diese sollte frei von Bodenfremdstoffen
wie Schlacken und Aschen, Bauschutt sein und einer Bodenqualität analog dem
Zuordnungswert 0 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA Z0) entsprechen.
Die Bodenarten und die notwendigen Verdichtungen sollten sich an der künftigen
Nutzungskonzeption orientieren. - Im Bereich der Freiflächen
können sich weitere Erfordernisse für einen Bodenaustausch ergeben, u.a. im
Zusammenhang mit der Planung von Versickerungseinrichtungen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.02.2015, OM 3869