Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST
1171
Betreff: Ortsumfahrung
Praunheim rechtzeitig bauen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2515 Ziffer
2. - OA 231/18 OBR 8 -
Gemäß dem Vortrag des Magistrats vom 09.05.2014, M
94 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014, § 5076), ist für
eine Durchbindung der Ortsumfahrung Praunheim bis zur Rosa-Luxemburg-Straße die
Finanzierung des dafür erforderlichen Tunnelbauwerks auf unabsehbare Zeit
nicht darstellbar. Zudem ist fraglich, ob die zu erwartenden hohen
Kosten für eine Tunnellösung in einem angemessenen Verhältnis zu den
zusätzlichen positiven Wirkungen stehen. Die Lösung wird vom Magistrat nicht
weiter verfolgt, da langfristige negative Auswirkungen auf weiträumige
Verkehrsbeziehungen befürchtet werden. Dieser Sachverhalt ist unverändert
gültig. Der Magistrat verweist hierzu auf den Bericht B 108
vom 13.04.2018 mit dem folgenden Wortlaut: "Die bisherige Beschlusslage, zunächst nur den
ersten Bauabschnitt der Ortsumfahrung Praunheim bis zum Praunheimer Weg
planerisch weiter zu verfolgen, basierte auf der Einschätzung, dass der
zusätzliche positive Effekt der Durchbindung über den Praunheimer Weg bis zur
Rosa-Luxemburg-Straße nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem hohen
Aufwand einer Tunnellösung stünde. Das galt unabhängig von einer konkreten
bautechnischen Lösung. Grundsätzlich ist daher das Ziel, nach einer
kostengünstigen Lösung für die Durchbindung zu suchen, nachvollziehbar.
Im Zusammenhang mit den anstehenden Untersuchungen
zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Frankfurt-Nordwest (SEM 4), die auch
eine Betrachtung der Weiterentwicklung der übergeordneten Verkehrsinfrastruktur
umfassen werden, wird sich wahrscheinlich auch Anpassungsbedarf zur Führung und
Ausgestaltung der Ortsumfahrung Praunheim ergeben. Detailplanungen zur
Ortsumfahrung - auch hinsichtlich der Suche nach einer kostengünstigen Lösung
für die Durchbindung - werden daher zunächst bis zum Vorliegen der
Untersuchungsergebnisse für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zurückgestellt." Dieser Sachverhalt hat sich bis zum jetzigen
Zeitpunkt nicht verändert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
08.03.2018, OA 231