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Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1171 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig bauen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2515 Ziffer 2. - OA 231/18 OBR 8 - Gemäß dem Vortrag des Magistrats vom 09.05.2014, M 94 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014, § 5076), ist für eine Durchbindung der Ortsumfahrung Praunheim bis zur Rosa-Luxemburg-Straße die Finanzierung des dafür erforderlichen Tunnelbauwerks auf unabsehbare Zeit nicht darstellbar. Zudem ist fraglich, ob die zu erwartenden hohen Kosten für eine Tunnellösung in einem angemessenen Verhältnis zu den zusätzlichen positiven Wirkungen stehen. Die Lösung wird vom Magistrat nicht weiter verfolgt, da langfristige negative Auswirkungen auf weiträumige Verkehrsbeziehungen befürchtet werden. Dieser Sachverhalt ist unverändert gültig. Der Magistrat verweist hierzu auf den Bericht B 108 vom 13.04.2018 mit dem folgenden Wortlaut: "Die bisherige Beschlusslage, zunächst nur den ersten Bauabschnitt der Ortsumfahrung Praunheim bis zum Praunheimer Weg planerisch weiter zu verfolgen, basierte auf der Einschätzung, dass der zusätzliche positive Effekt der Durchbindung über den Praunheimer Weg bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem hohen Aufwand einer Tunnellösung stünde. Das galt unabhängig von einer konkreten bautechnischen Lösung. Grundsätzlich ist daher das Ziel, nach einer kostengünstigen Lösung für die Durchbindung zu suchen, nachvollziehbar. Im Zusammenhang mit den anstehenden Untersuchungen zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Frankfurt-Nordwest (SEM 4), die auch eine Betrachtung der Weiterentwicklung der übergeordneten Verkehrsinfrastruktur umfassen werden, wird sich wahrscheinlich auch Anpassungsbedarf zur Führung und Ausgestaltung der Ortsumfahrung Praunheim ergeben. Detailplanungen zur Ortsumfahrung - auch hinsichtlich der Suche nach einer kostengünstigen Lösung für die Durchbindung - werden daher zunächst bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zurückgestellt." Dieser Sachverhalt hat sich bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht verändert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 08.03.2018, OA 231