Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Lärmmessstationen für das Nordend

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1171 Betreff: Lärmmessstationen für das Nordend Der Ortsbeirat hat den Magistrat um Prüfung gebeten, ob im Nordend Fluglärmmessungen durchgeführt werden können. Da sich keine Flugroute über dem Gebiet des Ortsbezirks 3 befindet, kann der Anregung nicht entsprochen werden. Unabhängig vom Vorliegen von Fluglärmmessungen setzt sich der Magistrat in der Fluglärmkommission und im Forum Flughafen und Region für die Reduzierung der Fluglärmbelastung im Stadtgebiet ein. Über Frankfurt am Main führen zwei Abflugstrecken, die bei Betriebsrichtung 07 (Ostwind, herrscht an etwa 25 % der Zeit eines Jahres) genutzt werden. Die Lage der beiden Abflugrouten über dem Stadtgebiet von Frankfurt am Main ist seit vielen Jahren unverändert. Abbildung 1: Flugspuren der beiden Abflugstrecken über Frankfurt am Main http://inaa.umwelthaus.org/# Die Abflugstrecke 07-N(lang) führt über Oberrad, Ostend, Fechenheim, Riederwald und Bergen-Enkheim nach Nordosten. Diese Route darf zwischen 5 und 23 Uhr genutzt werden. 2014 wurden auf dieser Strecke an einem Durchschnittstag in den 6 verkehrsreichsten Monaten bei 07-Betrieb 142 Flugbewegungen abgewickelt (127 zwischen 6 und 22 Uhr, 15 zwischen 22 und 6 Uhr). Das Umwelt- und Nachbarschaftshaus des Forums Flughafen und Region hat von März bis Mai 2014 auf Wunsch des Ortsbeirates 11 (Fechenheim, Riederwald, Seckbach) in Frankfurt-Fechenheim an zwei Standorten Fluglärmmessungen durchgeführt. Um Abflüge und Anflüge in Fechenheim zu erfassen, wurde die Messstation zunächst für etwa 6 Wochen im Fechenheimer Mainbogen, in der Kleingartenanlage Fechenheim e.V., aufgestellt (Messpunkt MP-219). Am 14.04.14 wurde die mobile Messstation in den Norden Fechenheims auf ein Privatgrundstück in die Lauterbacher Straße verlegt, um dort die Abfluggeräusche der Abflugroute 07-N(lang) zu messen (Messpunkt MP-220). Die vollständige Auswertung der beiden Untersuchungen ist unter http://www.forum-flughafen-region.de/monitoring/fluglaerm-monitoring/auswertunge nmessstellen/ abrufbar. Die Abflugstrecke 07-N(kurz) führt über Niederrad, Gutleut, Gallus, Bockenheim und Praunheim nach Norden. Wegen Hindernissen der dichten Besiedlung, zahlreichen Sonderbauten (z B. Krankenhäuser) darf diese Route nur von kleineren Flugzeugen zwischen 7 und 22 Uhr benutzt werden. 2014 wurden auf dieser Strecke an einem Durchschnittstag in den 6 verkehrsreichsten Monaten bei 07-Betrieb 96 Flugbewegungen abgewickelt. Vom 9. März bis zum 7. Juli 2015 wurde vom Umwelt- und Nachbarschaftshaus der Fluglärm mit einer mobilen Fluglärmmessstation in Praunheim gemessen. Die Ergebnisse der Messungen werden nach Erstellung des Abschlussberichtes unter o.g. Internetadresse veröffentlicht. Abflugstrecken sind als Korridore (Flugerwartungsgebiete) definiert. Piloten handeln vorschriftsmäßig, solange sie ihr Flugzeug innerhalb des Korridors führen. Abbildung 2: Korridore der beiden Abflugstrecken über Frankfurt am Main (DFS, 2015) Die Korridore dürfen nach Rücksprache mit der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH nur verlassen werden, sofern festgelegte Mindesthöhen erreicht werden. Widerrechtliches Verlassen der Korridore wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Für Propellerflugzeuge gelten andere Regeln. In der Regel konzentrieren sich die Abflüge in der Korridormitte (siehe beispielhafte Darstellung der Flugspuren in Abb. 1). Auch im Gebiet des Ortsbezirks 3 werden die Abflüge, die über die beiden Frankfurter Abflugrouten geführt werden, wahrgenommen. Es erfolgt jedoch idR kein Überflug durch Starts. Fluglärmmessungen können nur dann sinnvoll durchgeführt werden, wenn die Messstation möglichst unterhalb der Abflugroute aufgestellt werden kann. Der Magistrat verweist daher auf die Messungen des Umwelt- und Nachbarschaftshauses, die unter den beiden Abflugrouten 07- N(kurz) und 07-N(lang) durchgeführt worden sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4209

Verknüpfte Vorlagen