Lärmmessstationen für das Nordend
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.08.2015, ST 1171 Betreff: Lärmmessstationen für das Nordend Der Ortsbeirat hat den Magistrat um Prüfung gebeten,
ob im Nordend Fluglärmmessungen durchgeführt werden können. Da sich keine
Flugroute über dem Gebiet des Ortsbezirks 3 befindet, kann der Anregung nicht
entsprochen werden. Unabhängig vom Vorliegen von Fluglärmmessungen setzt sich
der Magistrat in der Fluglärmkommission und im Forum Flughafen und Region für
die Reduzierung der Fluglärmbelastung im Stadtgebiet ein. Über Frankfurt am Main führen zwei Abflugstrecken,
die bei Betriebsrichtung 07 (Ostwind, herrscht an etwa 25 % der Zeit eines
Jahres) genutzt werden. Die Lage der beiden Abflugrouten über dem Stadtgebiet
von Frankfurt am Main ist seit vielen Jahren unverändert. Abbildung 1: Flugspuren der beiden Abflugstrecken
über Frankfurt am Main http://inaa.umwelthaus.org/# Die Abflugstrecke 07-N(lang) führt über Oberrad,
Ostend, Fechenheim, Riederwald und Bergen-Enkheim nach Nordosten. Diese Route
darf zwischen 5 und 23 Uhr genutzt werden. 2014 wurden auf dieser Strecke an
einem Durchschnittstag in den 6 verkehrsreichsten Monaten bei 07-Betrieb 142
Flugbewegungen abgewickelt (127 zwischen 6 und 22 Uhr, 15 zwischen 22 und 6
Uhr). Das Umwelt- und Nachbarschaftshaus des Forums Flughafen und Region hat
von März bis Mai 2014 auf Wunsch des Ortsbeirates 11 (Fechenheim, Riederwald,
Seckbach) in Frankfurt-Fechenheim an zwei Standorten Fluglärmmessungen
durchgeführt. Um Abflüge und Anflüge in Fechenheim zu erfassen, wurde die
Messstation zunächst für etwa 6 Wochen im Fechenheimer Mainbogen, in der
Kleingartenanlage Fechenheim e.V., aufgestellt (Messpunkt MP-219). Am 14.04.14
wurde die mobile Messstation in den Norden Fechenheims auf ein Privatgrundstück
in die Lauterbacher Straße verlegt, um dort die Abfluggeräusche der Abflugroute
07-N(lang) zu messen (Messpunkt MP-220). Die vollständige Auswertung der beiden
Untersuchungen ist unter
http://www.forum-flughafen-region.de/monitoring/fluglaerm-monitoring/auswertunge
nmessstellen/ abrufbar. Die Abflugstrecke 07-N(kurz) führt über Niederrad,
Gutleut, Gallus, Bockenheim und Praunheim nach Norden. Wegen Hindernissen der
dichten Besiedlung, zahlreichen Sonderbauten (z B. Krankenhäuser) darf diese
Route nur von kleineren Flugzeugen zwischen 7 und 22 Uhr benutzt werden. 2014
wurden auf dieser Strecke an einem Durchschnittstag in den 6 verkehrsreichsten
Monaten bei 07-Betrieb 96 Flugbewegungen abgewickelt. Vom 9. März bis zum 7.
Juli 2015 wurde vom Umwelt- und Nachbarschaftshaus der Fluglärm mit einer
mobilen Fluglärmmessstation in Praunheim gemessen. Die Ergebnisse der Messungen
werden nach Erstellung des Abschlussberichtes unter o.g. Internetadresse
veröffentlicht. Abflugstrecken sind als Korridore
(Flugerwartungsgebiete) definiert. Piloten handeln vorschriftsmäßig, solange
sie ihr Flugzeug innerhalb des Korridors führen. Abbildung 2: Korridore der beiden Abflugstrecken
über Frankfurt am Main (DFS, 2015) Die Korridore dürfen nach Rücksprache mit der DFS
Deutsche Flugsicherung GmbH nur verlassen werden, sofern festgelegte
Mindesthöhen erreicht werden. Widerrechtliches Verlassen der Korridore wird als
Ordnungswidrigkeit geahndet. Für Propellerflugzeuge gelten andere Regeln. In
der Regel konzentrieren sich die Abflüge in der Korridormitte (siehe
beispielhafte Darstellung der Flugspuren in Abb. 1). Auch im Gebiet des Ortsbezirks 3 werden die Abflüge,
die über die beiden Frankfurter Abflugrouten geführt werden, wahrgenommen. Es
erfolgt jedoch idR kein Überflug durch Starts. Fluglärmmessungen können nur
dann sinnvoll durchgeführt werden, wenn die Messstation möglichst unterhalb der
Abflugroute aufgestellt werden kann. Der Magistrat verweist daher auf die
Messungen des Umwelt- und Nachbarschaftshauses, die unter den beiden
Abflugrouten 07- N(kurz) und 07-N(lang) durchgeführt
worden sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.05.2015, OM 4209