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Papiercontainer an der Postfiliale Fürstenbergerstraße aufstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1170 Betreff: Papiercontainer an der Postfiliale Fürstenbergerstraße aufstellen Das Grundstück Fürstenbergerstraße 3-9 befindet sich im Privatbesitz. Im Gebäude gibt es keine Wohnnutzung, jedoch ist eine private Schule Nutzer und ein Einzelhandelsgeschäft für Bürobedarf, Fotoartikel, Spielwaren, etc.; insbesondere werden im Franchising-Verhältnis Dienstleistungen für Post, Paketdienst und Postbank erbracht. Eine Packstation zur Stationierung und Vorhaltung abzuholender Pakete ist im Gebäude vorhanden. Das Grundstück ist an die öffentlich-rechtliche Müllabfuhr angeschlossen. Es gibt ein hohes Volumen Papiertonnen, welches kurz vor Weihnachten 2014 nochmals deutlich erhöht wurde. Der Tonnenstandplatz befindet sich allerdings hinter dem Haus und ist somit nur den Beschäftigten der gewerblichen Nutzer oder deren beauftragten Reinigungsfirmen zugänglich, die entsprechende Verpackungsreste im unmittelbaren Umfeld einsammeln und entsorgen. Dass es auch im erweiterten Umfeld der Poststelle zu Vermüllungen durch Packmaterialien kommt, wird bestätigt. Die geschilderten Probleme treten nicht nur in der genannten Einrichtung, sondern auch in anderen Agenturen und Gewerbebetrieben (Schnellrestaurants etc.) im gesamten Stadtgebiet auf. Ein großer Papier-Container könnte durch die Poststelle mit Zahlung einer Extragebühr vor dem Gebäude im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Eine Aufstellung im Öffentlichen Raum kann nicht über den Gebührenhaushalt finanziert werden. Zudem bedürfte er einer Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Raum; hinzukommen erfahrungsgemäß aber neben der zweckfremden Benutzung (Entsorgung von Restmüll und Sperrmüll) auch weitere Verschmutzungen im erweiterten Umfeld. Der Magistrat lehnt daher eine Aufstellung eines Papiercontainers an dieser Stelle ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4081

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