Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST
1170
Betreff: Einrichtung eines
Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße Auch wenn der Magistrat durchaus
Verständnis für die Intention der vorliegenden Anregung aufzubringen vermag,
setzt die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs normativ eine entsprechende
verkehrliche Belastung an der jeweiligen Örtlichkeit voraus. Nachdem die entsprechende Erhebung
ergeben hat, dass die normativ vorgegebene Mindestmenge von 200 Fahrzeugen pro
Stunde bei gleichzeitigem Querungsbedarf der Straße durch mindestens 50
Fußgängern nicht erreicht wird, bedauert der Magistrat, aus normativen Gründen
der Anregung nicht entsprechen zu können. Die Anlage einer Querungshilfe, als Alternative zu
einem Fußgängerüberweg erscheint an der genannten Örtlichkeit ebenfalls nicht
zielführend, nachdem im Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen bereits
asphaltierte Abschnitte vorhanden sind, die als Querungshilfe genutzt werden
können. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2013, OM 2612