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Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1170 Betreff: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leuchte in Höhe der Arnswalder Straße Auch wenn der Magistrat durchaus Verständnis für die Intention der vorliegenden Anregung aufzubringen vermag, setzt die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs normativ eine entsprechende verkehrliche Belastung an der jeweiligen Örtlichkeit voraus. Nachdem die entsprechende Erhebung ergeben hat, dass die normativ vorgegebene Mindestmenge von 200 Fahrzeugen pro Stunde bei gleichzeitigem Querungsbedarf der Straße durch mindestens 50 Fußgängern nicht erreicht wird, bedauert der Magistrat, aus normativen Gründen der Anregung nicht entsprechen zu können. Die Anlage einer Querungshilfe, als Alternative zu einem Fußgängerüberweg erscheint an der genannten Örtlichkeit ebenfalls nicht zielführend, nachdem im Grünstreifen zwischen den Fahrbahnen bereits asphaltierte Abschnitte vorhanden sind, die als Querungshilfe genutzt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2612