Wohnbaugebiet "An der Sandelmühle"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 116
Betreff: Wohnbaugebiet "An der Sandelmühle" Zu
- : Vor der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hierüber erforderlich. Derzeit wird angestrebt die zugehörige Beschlussvorlage im ersten Quartal 2016 in den parlamentarischen Geschäftsgang zu geben. Vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordneten könnte die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Umweltbericht entsprechend ab Juni 2016 durchgeführt werden. Zu 2.: Einen Planungsstillstand hat es im Projekt "An der Sandelmühle" nicht gegeben. Der Bebauungsplanentwurf wurde bereits 2013/2014 in einer ersten Fassung fertig gestellt. Nachdem die für den Wohnungsbau vorgesehenen Flächen veräußert wurden, fanden intensive Abstimmungen mit dem voraussichtlich künftigen Flächeneigentümer statt. Diese betrafen Details des städtebaulichen Entwurfs, die mit der Planung verfolgten grundsätzlichen Ziele blieben unverändert. Der Bebauungsplanentwurf musste daraufhin überarbeitet und mit Fachämtern erneut abgestimmt werden.