Unverzügliche Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße Alt-Erlenbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1167
Betreff: Unverzügliche Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße Alt-Erlenbach Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass, wie in der Ortsbeiratssitzung am 25.06.2013 bereits vorgestellt, folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Die Gemeinschaftsstraße wird aufgehoben. Ein verkehrsberuhigter Bereich, der mit Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschildert wird, wird von der Einmündung Alte Fahrt bis zur evangelischen Kirche auf einer Länge von ca. 205 m eingerichtet. Im Bereich der Hausnummern 18 bis 22 werden Stellplätze mittels Parkwinkeln markiert. Die Verkehrszeichen 325 StVO werden als Piktogramm auf der Fahrbahn wiederholt. Zusätzlich erfolgt der Einbau von zwei Fahrradständern vor Hausnummer 37.