Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Praunheimer Umfahrung / Einmündung Praunheimer Weg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1167 Betreff: Praunheimer Umfahrung / Einmündung Praunheimer Weg Zu 1.: Die Verkehrsuntersuchung zur Ortsumfahrung Praunheim wird entsprechend der Beschlusslage zur Gesamtverkehrsplanung (§ 10477 vom 15.12.2005) durchgeführt. Da die Ortsumfahrung im südwestlichen Bereich auch der Erschließung der dort geplanten Gewerbeflächen dienen soll, sieht die Verkehrsuntersuchung eine Anbindung dieser Flächen an die Trasse vor. Weitere Anbindungen sind auf dem Abschnitt bis zum Praunheimer Weg bisher nicht vorgesehen. Entsprechend der Beschlusslage werden Steinbacher Hohl und Schönberger Weg für den Kraftfahrzeugverkehr nicht an die Ortsumfahrung angeschlossen (§ 9681 vom 14.07.2005). Die Anlagen der TSG Nordwest 98 sind derzeit und auch zukünftig über die vorhandenen Wirtschaftswege erschlossen. Eine Anbindung der Wirtschaftswege an die Ortsumfahrung ist vorgesehen. Eine Anbindung an den Praunheimer Weg wird so geplant, dass auch bei stufenweiser Realisierung der Ortsumfahrung kein erneuter Umbau erforderlich wird. Nach den derzeitigen Überlegungen könnte ein kleiner Kreisverkehrsplatz den Verkehr funktionsgerecht abwickeln. Zu 2.: Die Planungen der RTW Planungsgesellschaft erfolgen in enger Abstimmung mit der Stadt Frankfurt. Die bisherigen Studien zur Ortsumfahrung werden dabei von der RTW Planungsgesellschaft berücksichtigt. Eine Station "Europäische Schule" am Praunheimer Weg ist entsprechend der Führungsvariante der RTW in diesem Bereich vorgesehen. Bei Führung auf Straßenniveau kann die Station oberirdisch unmittelbar westlich des Praunheimer Weges hergestellt werden. Bei einer Tunnellösung ist die Station in Tieflage herzustellen. Aufgrund der Führung der RTW in Seitenlage zu Ortsumfahrung sind die Kombinationen "Ortsumfahrung und RTW im Tunnel" sowie "Ortsumfahrung im Tunnel, RTW oberirdisch" miteinander kombinierbar. Zu 3.: Die Stadt Frankfurt am Main ist als Beteiligte an der RTW Planungsgesellschaft direkt in die Finanzplanungen zur RTW einbezogen. Für die RTW sind Haushaltsmittel im Investitionsprogramm der Stadt Frankfurt am Main vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 09.06.2011, OA 32

Verknüpfte Vorlagen