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Sossenheim: Verkehrsspiegel (Kreuzungsbereich Auf der Schanz/Schaumburger Straße)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die Örtlichkeit überprüft und kann der Anregung in der Folge nicht entsprechen. Die Sichtbedingungen unterscheiden sich nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet. Es ist Verkehrsteilnehmenden zuzumuten, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß § 1 und § 10 der Straßenverkehrsordnung in den Querverkehr einzureihen. Zusätzlich liegt der gesamte Straßenverlauf innerhalb einer Tempo 30-Zone, die auch entsprechend beschildert ist. Der Autoverkehr auf der Straße "Auf der Schanz" muss am Kreuzungsbereich (Schaumburger Straße) halten, um gegebenenfalls von rechts kommende Autofahrende vorbeifahren zu lassen. Von links kommender Verkehr ist aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung nicht zu erwarten. Ausreichende Sichtverhältnisse sind vor allem durch das Halteverbot auf der rechten Straßenseite sichergestellt. Hinweisen möchte der Magistrat auch darauf, dass ein Verkehrsspiegel ausschließlich für Kraftfahrzeuge ausgelegt ist. Durch Witterungseinflüsse sowie Zerrbilder und den damit verbundenen Fehleinschätzungen, sind der Fuß-, der Radverkehr und gerade Kinder auf dem Geh- und Radweg nur sehr schlecht zu erkennen und werden oft durch ihre geringe Körpergröße übersehen. Da die im Verkehrsspiegel scheinbar freie Sicht meist zu einem zügigen Verlassen des Kreuzungsbereiches verleitet, würde hier eine Unfallquelle geschaffen.

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