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Fußgängerinnen- und Fußgängerüberquerung Koselstraße Höhe Lenaustraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1166

Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerüberquerung Koselstraße Höhe Lenaustraße Nachdem sich der Einmündungsbereich der Koselstraße /Lenaustraße sich in einer Tempo-30-Zone befindet, ist es nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung nicht zulässig, dort einen Fußgängerüberweg anzulegen. Auch das Einrichten einer sogenannten Querungshilfe ist auf Grund des geringen Straßenquerschnittes nicht möglich. Es ist jedoch vorgesehen, den in der Ortsbeiratsanregung angesprochenen Bereich durch den Bau von Gehwegnasen einzuengen und Barrierefreiheit zu schaffen. Die Umsetzung ist im Sommer 2014 beabsichtigt.

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