Fehlende Hinweisschilder auf den Frankfurter Berg im Bereich der Bundesautobahn 661 und deren Zufahrtsstraßen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2016, ST 1165 Betreff: Fehlende Hinweisschilder auf den Frankfurter Berg im
Bereich der Bundesautobahn 661 und deren Zufahrtsstraßen Die Zuständigkeit für eine
Aufnahme von Fahrzielen auf Autobahnschildern liegt bei Hessen Mobil. Nach
Angaben von Hessen Mobil wird die Richtlinie zur wegweisenden Beschilderung,
insbesondere bei Bundesautobahnen, ganz besonders streng ausgelegt. Dabei ist
es nachrangig, ob auf den Hinweisschildern noch Platz für ein Ziel wäre,
vielmehr ist entscheidend, welche verkehrliche Bedeutung das Ziel für die
übergeordnete Wegweisung hat. Selbst der Hinweis, dass LKW-Fahrer über die BAB
661 zum Frankfurter Berg geleitet werden, ist keine hinreichende Begründung für
die Aufnahme dieses Ziels. Als Begründung für einen Antrag bei Hessen Mobil ist
der Wunsch nach Wahrnehmung jedoch nicht ausreichend. Ergänzend zu der
verkehrlichen Bedeutung müsste noch erläutert werden, welche Zielangaben
zugunsten des Frankfurter Bergs an der Beschilderung der BAB 661 entfallen
könnten. Der Magistrat
bedauert, der Anregung nicht voll umfänglich zu entsprechen, hat aber innerhalb
seiner Zuständigkeit in Zusammenarbeit mit beteiligten Ämtern die Aufnahme des
Ziels Frankfurter Berg in der innerstätischen Beschilderung veranlasst. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2015, OM 4174