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Fehlende Hinweisschilder auf den Frankfurter Berg im Bereich der Bundesautobahn 661 und deren Zufahrtsstraßen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1165 Betreff: Fehlende Hinweisschilder auf den Frankfurter Berg im Bereich der Bundesautobahn 661 und deren Zufahrtsstraßen Die Zuständigkeit für eine Aufnahme von Fahrzielen auf Autobahnschildern liegt bei Hessen Mobil. Nach Angaben von Hessen Mobil wird die Richtlinie zur wegweisenden Beschilderung, insbesondere bei Bundesautobahnen, ganz besonders streng ausgelegt. Dabei ist es nachrangig, ob auf den Hinweisschildern noch Platz für ein Ziel wäre, vielmehr ist entscheidend, welche verkehrliche Bedeutung das Ziel für die übergeordnete Wegweisung hat. Selbst der Hinweis, dass LKW-Fahrer über die BAB 661 zum Frankfurter Berg geleitet werden, ist keine hinreichende Begründung für die Aufnahme dieses Ziels. Als Begründung für einen Antrag bei Hessen Mobil ist der Wunsch nach Wahrnehmung jedoch nicht ausreichend. Ergänzend zu der verkehrlichen Bedeutung müsste noch erläutert werden, welche Zielangaben zugunsten des Frankfurter Bergs an der Beschilderung der BAB 661 entfallen könnten. Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht voll umfänglich zu entsprechen, hat aber innerhalb seiner Zuständigkeit in Zusammenarbeit mit beteiligten Ämtern die Aufnahme des Ziels Frankfurter Berg in der innerstätischen Beschilderung veranlasst. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4174