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Planerische Anregungen des Ortsbeirates Nieder-Erlenbach für das Baugebiet .Südlich Am Riedsteg.

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1165 Betreff: Planerische Anregungen des Ortsbeirates Nieder-Erlenbach für das Baugebiet "Südlich Am Riedsteg" 1. Erste Planungsüberlegungen zu den Straßenquerschnitten der Straßen Alt-Erlenbach und Am Riedsteg wurden in der Bürgerfragestunde dargestellt. Die Straße Am Riedsteg, die die Sportplätze und die Bauernhöfe erschließt sowie auch wichtig für die Erschließung der Landwirtschaft ist und künftig eine Häuserreihe erschließen soll, wurde mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m, einem breiten Grünstreifen mit Bäumen und einem 2,50 m breiten Gehweg vorgestellt. Für die Straße Alt-Erlenbach war eine Fahrbahnbreite von 6,50 m vorgesehen, die den Begegnungsfall Bus/LKW bzw. LKW/LKW ohne weiteres ermöglicht. An der östlichen Straßenseite sind ein Parkstreifen, der durch Bäume gegliedert ist, sowie ein 2,50 m breiter Gehweg geplant. 2. Gegenüberliegende Einmündungsstellen auf der Straße Alt-Erlenbach sind im ersten Konzept zum Teil vorgesehen wie zum Beispiel gegenüber der Straße Im Fuchsloch. Es wird geprüft, ob auch gegenüber der Straße Am Mittelpfad durch geringfügige Verschiebung der geplanten Straße eine Kreuzung ausgebildet werden kann, wobei es sich bei der Straße Am Mittelpfad lediglich um eine Stichstraße für die Anlieferung handelt. Die geringe Größe des Baugebietes und das rechtwinklige Straßennetz erleichtern die Orientierung. Da es sich bei dem Plangebiet um ein kleines überschaubares Baugebiet handelt, wird es schwierig, geschwungene Straßen vorzusehen, die unter anderem zu ungünstigen Grundstückszuschnitten führen können. Es ist vorgesehen, dass die Verkehrsflächen eine Gliederung durch Bäume und Stellplätze erhalten, so dass eine Verkehrsberuhigung im Straßenraum eintreten wird. 3. Es wird im Straßenraum öffentliche Parkplätze geben, da es sinnvoll ist, Be- und Entladung in der Nähe des Zielortes zu gewährleisten, wobei hierdurch keine Dominanz im Straßenraum auftreten muss. Im Übrigen hängt es von den zukünftigen Bewohnern ab, ob Autos im Straßenraum an nicht vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Carsharingplätze und E-Ladestationen können nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden, jedoch sollte es kein Problem sein, im Rahmen von Baumaßnahmen die Idee umzusetzen. Das Konzept von Carsharingplätzen ist ständigen Änderungen unterworfen und muss in der Bauphase mit einem Anbieter abgestimmt werden. E-Ladestationen können auf den privaten Grundstücken durch Außensteckdosen, aber auch in Tiefgaragen vorgesehen werden. 4. Die Anregungen zu Punkt 4 werden aufgenommen und im Planungskonzept entsprechend berücksichtigt. Im Übrigen können keine Festsetzungen zur Grundrissgestaltung sowie zur Anordnung von Lüftungsschächten im Bebauungsplan getroffen werden. 5. Im Textteil des Bebauungsplanes ist es möglich, auf der Hessischen Bauordnung (HBO) beruhende Regelungen zur Gestaltung von Baukörpern festzusetzen. Es wird Festsetzungen zu Dachformen und Dachneigungen geben. Besonders wichtig sind einheitliche Festsetzungen für Reihenhausgruppen oder Gebäudezeilen entlang einer Straße, da hiermit eine einheitlichere Gestaltung und Ordnung, Nachbarfriede und weniger Probleme bei bauaufsichtlichen Fragen erreicht werden. 6. Der Vorschlag nördlich der Straße Am Riedsteg eine Streuobstwiese anzulegen, ist zu begrüßen, jedoch befindet sich das Gelände außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Es ist zu prüfen, ob diese Maßnahme in das Ausgleichsflächenkonzept aufgenommen werden kann. Weiterhin sind unter anderem Gespräche mit dem Eigentümer und ein Bewirtschaftungskonzept notwendig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4064

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