Planerische Anregungen des Ortsbeirates Nieder-Erlenbach für das Baugebiet .Südlich Am Riedsteg.
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST
1165
Betreff: Planerische
Anregungen des Ortsbeirates Nieder-Erlenbach für das Baugebiet "Südlich Am
Riedsteg" 1. Erste Planungsüberlegungen zu
den Straßenquerschnitten der Straßen Alt-Erlenbach und Am Riedsteg wurden in
der Bürgerfragestunde dargestellt. Die Straße Am Riedsteg, die die Sportplätze und die
Bauernhöfe erschließt sowie auch wichtig für die Erschließung der
Landwirtschaft ist und künftig eine Häuserreihe erschließen soll, wurde mit
einer Fahrbahnbreite von 5,50 m, einem breiten Grünstreifen mit Bäumen und
einem 2,50 m breiten Gehweg vorgestellt. Für die Straße Alt-Erlenbach war eine Fahrbahnbreite
von 6,50 m vorgesehen, die den Begegnungsfall Bus/LKW bzw. LKW/LKW ohne
weiteres ermöglicht. An der östlichen Straßenseite sind ein Parkstreifen, der
durch Bäume gegliedert ist, sowie ein 2,50 m breiter Gehweg geplant.
2. Gegenüberliegende
Einmündungsstellen auf der Straße Alt-Erlenbach sind im ersten Konzept zum Teil
vorgesehen wie zum Beispiel gegenüber der Straße Im Fuchsloch. Es wird geprüft,
ob auch gegenüber der Straße Am Mittelpfad durch geringfügige Verschiebung der
geplanten Straße eine Kreuzung ausgebildet werden kann, wobei es sich bei der
Straße Am Mittelpfad lediglich um eine Stichstraße für die Anlieferung
handelt. Die geringe Größe
des Baugebietes und das rechtwinklige Straßennetz erleichtern die Orientierung.
Da es sich bei dem Plangebiet um ein kleines überschaubares Baugebiet handelt,
wird es schwierig, geschwungene Straßen vorzusehen, die unter anderem zu
ungünstigen Grundstückszuschnitten führen können. Es ist vorgesehen, dass die
Verkehrsflächen eine Gliederung durch Bäume und Stellplätze erhalten, so dass
eine Verkehrsberuhigung im Straßenraum eintreten wird. 3. Es wird im Straßenraum öffentliche Parkplätze
geben, da es sinnvoll ist, Be- und Entladung in der Nähe des Zielortes zu
gewährleisten, wobei hierdurch keine Dominanz im Straßenraum auftreten muss. Im
Übrigen hängt es von den zukünftigen Bewohnern ab, ob Autos im Straßenraum an
nicht vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Carsharingplätze und E-Ladestationen können nicht im
Bebauungsplan festgesetzt werden, jedoch sollte es kein Problem sein, im Rahmen
von Baumaßnahmen die Idee umzusetzen. Das Konzept von Carsharingplätzen ist
ständigen Änderungen unterworfen und muss in der Bauphase mit einem Anbieter
abgestimmt werden. E-Ladestationen können auf den privaten Grundstücken durch
Außensteckdosen, aber auch in Tiefgaragen vorgesehen werden. 4. Die Anregungen zu Punkt 4 werden
aufgenommen und im Planungskonzept entsprechend berücksichtigt. Im Übrigen
können keine Festsetzungen zur Grundrissgestaltung sowie zur Anordnung von
Lüftungsschächten im Bebauungsplan getroffen werden. 5. Im Textteil des Bebauungsplanes ist es möglich,
auf der Hessischen Bauordnung (HBO) beruhende Regelungen zur Gestaltung von
Baukörpern festzusetzen. Es wird Festsetzungen zu Dachformen und Dachneigungen
geben. Besonders wichtig sind einheitliche Festsetzungen für Reihenhausgruppen
oder Gebäudezeilen entlang einer Straße, da hiermit eine einheitlichere
Gestaltung und Ordnung, Nachbarfriede und weniger Probleme bei
bauaufsichtlichen Fragen erreicht werden. 6. Der Vorschlag nördlich der Straße Am Riedsteg
eine Streuobstwiese anzulegen, ist zu begrüßen, jedoch befindet sich das
Gelände außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Es ist zu prüfen,
ob diese Maßnahme in das Ausgleichsflächenkonzept aufgenommen werden kann.
Weiterhin sind unter anderem Gespräche mit dem Eigentümer und ein
Bewirtschaftungskonzept notwendig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2015, OM 4064